Veranstaltung 30. Oktober 2026: 5 Jahre nach der Flut. Wo steht der Bevölkerungsschutz heute?

Nachdem unsere Veranstaltung „5 Jahre nach der Flut. Wo steht der Bevölkerungsschutz heute?“ aus organisatorischen Gründen abgesagt werden musste, planen wir gemeinsam mit unseren Kooperationspartnern, dem Rotary Distrikt 1810 und der IQIB Institut für qualifizierende Innovationsforschung und Beratung GmbH, die Veranstaltung nun am Nachmittag des 30. Oktober 2026 durchzuführen.

Sämtliche Referenten und Panelisten haben ihre Teilnahme bereits erneut zugesagt. Hierzu gehört unter anderem auch Innenminister des Landes Rheinland-Pfalz Achim Schwickert.

Weitere Informationen zum Programm, zum Veranstaltungsort und zur Anmeldung folgen in Kürze.

Bild: Altenahr – 8 Tage nach der Flut – Volksbank.jpg The Volksbank directly on the bank of the Ahr. Here the Ahr makes a bend to the left and the current of the water pressed with full force against the right bank. The water here was apparently up to under the window sill of the second floor.

July 24, 2021, Bildrechte: Bettina Vier, Wikimedia Commons

Veranstaltung in Bonn am 12.9.: Gesamtgesellschaftliche Resilienz im Fokus – Was bedroht uns und wie können wir uns schützen?

Am Samstag, 12. September 2026 (Von 10.00 bis 13 Uhr), veranstalten das Sicherheitsforum Deutschland e. V. gemeinsam mit der Konrad-Adenauer-Stiftung in der Volkshochschule Bonn die Fachtagung „Gesamtgesellschaftliche Resilienz. Was bedroht uns und wie können wir uns schützen?“. Im Mittelpunkt der Veranstaltung steht die Frage, wie Staat, Gesellschaft und jeder Einzelne die Widerstandsfähigkeit Deutschlands gegenüber den vielfältigen sicherheitspolitischen Herausforderungen unserer Zeit stärken können.

Nach der Begrüßung durch Norbert Adam Froitzheim, Erster Vorsitzender des Sicherheitsforums Deutschland, und Dr. Ulrike Hospes, Leiterin des Politischen Bildungsforums Nordrhein-Westfalen der Konrad-Adenauer-Stiftung, eröffnet Helena Quis von der Bertelsmann Stiftung mit einem Vortrag über die aktuellen Bedrohungen für unsere Gesellschaft und die Bedeutung europäischer Sicherheit, umfassender Verteidigung sowie ziviler Vorsorge.

Anschließend richtet sich der Blick auf die Erfahrungen Schwedens und Finnlands beim Aufbau gesellschaftlicher Resilienz. Danach zeigt Albrecht Broemme, Präsident des Technischen Hilfswerks von 2006 bis 2019, auf, welche konkreten Handlungsbedarfe für Staat, zivile Organisationen und die Bevölkerung bestehen.

Den Abschluss bildet eine moderierte Podiumsdiskussion mit dem Publikum. Teilnehmer sind Albrecht Broemme, Generalleutnant André Bodemann, Stellvertretender Befehlshaber des Operativen Führungskommandos der Bundeswehr und Kommandeur Territoriale Aufgaben, Christian Kromberg, Geschäftsbereichsvorstand Recht und öffentliche Sicherheit der Stadt Essen, sowie ein Vertreter aus Schweden oder Finnland. Die Moderation übernimmt Helena Quis.

Mit dieser Veranstaltung setzt das Sicherheitsforum Deutschland seine Reihe hochkarätig besetzter sicherheitspolitischer Fachveranstaltungen fort. Ziel ist es, Impulse für eine stärkere gesamtgesellschaftliche Resilienz zu geben und den Austausch zwischen Politik, Bundeswehr, Behörden, Wissenschaft, Wirtschaft und Zivilgesellschaft zu fördern. Angesichts hybrider Bedrohungen, wachsender geopolitischer Spannungen und neuer Herausforderungen für den Bevölkerungsschutz gewinnt die Frage nach der Widerstandsfähigkeit unserer Gesellschaft zunehmend an Bedeutung.

Tickets unter:

https://pretix.eu/sicherheitsforum/Resilienz/

Bild Copyright: Sascha Engst

Koalition der Willigen: „Waffenstillstand“ – als robuster Friede?

Von unserem Autor Dr. Klaus Olshausen
Zusammenfassung

Die Koalition der Willigen will seit ihrer Gründung einen bedingungslosen Waffenstillstand im Krieg gegen die Ukraine erreichen. Die Zustimmung der Ukraine wird durch Sicherheitsgarantien, auch durch eigene Truppen zur Absicherung der Waffenruhe, möglich. Die ablehnende Haltung Putins kann nicht durch Angebote an den Aggressor geändert werden, sondern er muss durch wirksame Unterstützung der Ukraine die Aussichtslosigkeit seiner Ziele erkennen und seine Beurteilung hinsichtlich eines Endes des Krieges verändern. Sollte es dazu kommen, zeigt die Koalition der Willigen aber keine Mittel und Wege auf, wie sie durch Verhandlungen eine freie, unabhängige, souveräne Ukraine schaffen will und kann. Schon außerhalb der territorialen Fragen wird man Putin nur durch strikte, ja verschärfte Sanktionen Zugeständnisse im Sinne des Friedensplans von 2022 und des 20-Punkte-Plans von 2025 abringen können. Für alle territorialen Zugeständnisse an den Aggressor im Zusammenhang mit einem Waffenstillstand entlang der Frontlinie muss klar sein, dass dies eine de facto Hinnahme russischer Kontrolle darstellt, aber keine de jure Aufgabe von Teilen des Landes sein kann und darf. In jedem Fall verlangt eine absehbar ablehnende Haltung Putins, das erfolgreiche Bestehen der Ukraine im aufgezwungenen Krieg weiter zu gewährleisten – „as long as it takes“ – auch für die Freiheit Europas.

Analyse

Nach dem G7-Treffen in Evian und dem NATO-Gipfel in Ankara fand am 13. Juli in Paris das 16. Treffen der Koalition der Willigen statt, die sich 2025 in dieser Form unter der Führung Frankreichs und Großbritanniens gebildet hatte. Das vorrangige politische Ziel ist ein bedingungsloser Waffenstillstand. Bei der ablehnenden Haltung im Kreml ist klar, dass die militärische und politische Unterstützung der Ukraine, nicht nur bei der Luftverteidigung, massiv und schnell verstärkt werden muss.

Um der Ukraine die Zustimmung zu einem Waffenstillstand mit einem Russland Putins zu ermöglichen, werden die Sicherheitsgarantien, die bereits Anfang Januar zusammengestellt wurden, mit der Bildung einer MNFU (Multinational Force for Ukraine) zu Lande, in der Luft und zur See konkretisiert. Hauptquartier und Kräfte sollen noch in diesem Jahr ihre Bereitschaft in Übungen in den Nachbarländern der Ukraine herstellen und beweisen. Man kann dies als eine Art „intra war deterrence“ bezeichnen.

Diese „rein defensive“ Rückversicherung ist aber nur wirksam, wenn dem Kreml klar ist, dass ein erneuter Angriff gegen die Ukraine den militärischen und politischen Einsatz der Koalition bedeutet. In dieser Hinsicht sind das Pressestatement und die Aussagen der Regierungschefs auf der Pressekonferenz nicht zweifelsfrei. Die Feststellung, dass ein künftiger Waffenstillstand unumkehrbar sein muss, orientiert sich an den Erfahrungen nach den Vereinbarungen von Minsk I (2014) und Minsk II (2015). Um das zu erreichen und den denkbaren Einsatz eigener Kräfte einzugrenzen, wird klar festgelegt, die Ukraine mit ihren Streitkräften so umfassend auszustatten, dass sie eine eigene Abschreckungsfähigkeit gegen das Russland Putins erreicht, sich aber auf die Rückversicherung der Koalition der Willigen verlassen kann.

Um Russland überhaupt für einen Waffenstillstand „bereit zu machen“, ist der Koalition klar, dass die wirtschaftlichen und finanziellen Sanktionen gegen Russland erweitert und lückenlos verschärft werden müssen und Russland andererseits an der Front und durch eine zügige Verbesserung der Luftverteidigung über der Ukraine im ganzen Land wirksame Erfolge verwehrt werden.

Sollte auf diesem Weg ein bedingungsloser Waffenstillstand erreicht werden, dann kann das nicht gleichgesetzt werden mit den Worten, die in der Presserklärung wiederholt auftauchen: „robuster, solider, gerechter Friede“. Denn jeder bedingungslose Waffenstillstand belässt dem Aggressor nicht nur die seit 2014 annektierte Krim, sondern auch alle eroberten und „national annektierten“ Gebiete der vier Oblaste Luhansk, Donezk, Saporischschja und Cherson.

Es gibt zwar in westlichen Erklärungen weiter die Aussage, dass eine freie, unabhängige, souveräne Ukraine in ihren Grenzen von 1991 im Sinne des Völkerrechts wiederhergestellt werden soll. Aber aus allen bisherigen Verlautbarungen der Koalition der Willigen wird nicht erkennbar, auf welchem Wege und mit welchen Mitteln sie auf der Basis eines solchen Waffenstillstandes den Aggressor nicht nur „eindämmen“ – was mit Minsk II nicht erreicht worden ist –, sondern sogar zur Aufgabe ukrainischer Gebiete und zur Befreiung von Ukrainern bewegen oder zwingen will.

Es wird schon herausfordernd genug, alle dringend erforderlichen Zugeständnisse des Aggressors zu erreichen, die außerhalb der territorialen Fragen für eine freie Ukraine unerlässlich sind. Neben den zehn Punkten des Friedensplans von Präsident Selenskyj seit dem G20-Gipfel im November 2022 stellen die E3 (Frankreich, Großbritannien, Deutschland) in ihrer Erklärung vom 7. Juni 2026 gemeinsam mit Präsident Selenskyj zwei Punkte besonders heraus. Zum einen „internationale Grenzen dürfen nicht mit Gewalt verändert werden“ und deshalb zum anderen „Russisches Vermögen (assets) bleibt gesperrt beziehungsweise eingefroren, bis Russland den Angriffskrieg beendet und der Ukraine Kompensationen für den verursachten Schaden leistet.“

Wenn das die Auffassung der Koalition der Willigen bleibt und Putin wegen militärischer und wirtschaftlicher Schwächen einem Waffenstillstand entlang der jeweiligen Frontlinie entgegen seiner bisher starren Haltung zustimmt, darf dies nicht mit einer Lockerung der Sanktionen verbunden sein. Selenskyjs 10-Punkte-Friedensplan vom November 2022 und der 20-Punkte-Plan vom 24. Dezember 2025 als Ergebnis der Besprechungen der USA und der Ukraine in Florida bieten Möglichkeiten, ein abgestuftes Konzept für Verhandlungen zu schnüren.

Dabei stehen die Fragen einer Nichtangriffsvereinbarung im Vordergrund, um das Wiederaufflammen russischer Angriffe zu verhindern. Deren Einhaltung muss seitens der Koalition der Willigen glaubwürdig abgesichert werden, und zwar durch wirksame Unterstützung im Fall eines erneuten russischen Angriffs ähnlich dem Artikel 5 des NATO-Vertrags. Dann können weitere Punkte verhandelt werden, und jeder verhandelte Teilabschnitt muss mit einer „Snapback-Regel“ für alle Sanktionen und Eingriffe abgesichert werden.

Ohne zu diesem Zeitpunkt einzelne Elemente aller kontroversen Gebietsfragen aufzuschlüsseln, sollte klar sein, dass die westlichen Verhandlungspartner von der Ukraine keine de jure Aufgabe von Landesteilen einschließlich der Krim erwarten, geschweige denn verlangen.

Da all diese Punkte keinesfalls eine unkritische russische Zustimmung erwarten lassen, werden die Ukraine und ihre Unterstützer absehbar das erfolgreiche Bestehen im aufgezwungenen Krieg gewährleisten müssen – „as long as it takes“ –, wie die Staaten der Koalition der Willigen und viele Partner immer wieder unterstrichen haben.

Anmerkung: Ich habe ausschließlich Rechtschreibung, Zeichensetzung und offensichtliche grammatikalische Fehler korrigiert. Fachbegriffe wie MNFU, intra war deterrence, de facto, de jure, DCA oder die inhaltliche Argumentation habe ich unverändert belassen. Lediglich stilistisch eindeutige Fehler wie „Waffenstilstand“ → „Waffenstillstand“, „anderseits“ → „andererseits“, fehlende Kommas sowie einzelne Kasus- und Kongruenzfehler wurden berichtigt.

Anmerkungen: Der Beitrag gibt die persönliche Auffassung des Autors wieder.

Über den Autor: Generalleutnant a.D. Dr. Klaus Olshausen war von 2006 bis 2013 Präsident der Clausewitz-Gesellschaft. Zuvor war er Deutscher Militärischer Vertreter im Militärausschuss der NATO, bei der WEU und EU, HQ NATO, Brüssel. Dr. Olshausen gehört dem Fachbeirat des Sicherheitsforum Deutschland und ist Mitbegründer dieser Initiative. 

Bild: Magda Ehlers, pexels

Welche „strategische Lücke“ schließen Tomahawk MFK?

Von unserem Autor Dr. Klaus Olshausen
Zusammenfassung

Die Mitteilung von Bundeskanzler Friedrich Merz, dass die USA bereit sind, landgestützte Tomahawk-Marschflugkörper an Deutschland zu verkaufen, traf auf Zustimmung und Kritik. Die einen erkannten eine Verringerung der „strategischen Lücke“ im Abschreckungsgefüge, andere sahen eine neue „Rüstungsspirale“ mit Eskalationsgefahr. Anders als die von Biden bereits in diesem Jahr vorgesehene Stationierung von US-Tomahawks wird es aber viel länger dauern, ehe deutsche Tomahawks einsatzbereit sind.

Nach dem Ende des INF-Vertrags 2019 konnte sich die Allianz nicht entschließen, die schon länger vorhandenen nuklearfähigen Mittelstreckenraketen der Russen mit eigenen landgestützten zu „neutralisieren“. Und so blieb es bis 2024 bei der Formel, dass man auf Russlands Mittelstreckenrüstung nicht „spiegelbildlich“ antworten werde.

Mit Russlands Aggressionskrieg erkennen nun auch NATO-Staaten die Notwendigkeit weitreichender landgestützter Waffen. Die konventionelle Abschreckung mag verstärkt werden, aber in der geltenden konventionell-nuklearen Verknüpfung der NATO bleibt es im substrategischen Bereich bei der nuklearen Fähigkeit mit DCA-Fähigkeiten und atomaren Bomben. Das bedeutet, dass die Lücke im substrategischen Bereich gegenüber dem Arsenal russischer Raketen auch mit einem sehr modernen konventionellen Tomahawk vielleicht verringert, aber in keinem Fall geschlossen wird.

Analyse

Mit vollmundigen Tönen, zustimmenden, aber auch kritischen, wurde die Mitteilung von Bundeskanzler Friedrich Merz begleitet, dass die USA jetzt bereit sind, Marschflugkörper vom Typ Tomahawk an Deutschland zu verkaufen. Die einen begrüßten, dass damit eine „strategische Lücke“ in der Abschreckungskonstellation bei landgestützten weitreichenden Waffensystemen verringert werden kann. Die Kritiker sehen darin eine Steigerung der „Rüstungsspirale“, insbesondere aufgrund der Androhung einer Option zur Bekämpfung militärischer Ziele in Russland, falls der Kreml entscheidet, NATO-Gebiet anzugreifen.

In jedem Fall bedeutet diese grundsätzliche Vereinbarung zwischen Trump und Merz aber, dass es noch viel länger dauern wird, ehe Tomahawks in der Bundeswehr als einsatzbereite Waffensysteme verfügbar sein werden. Denn die von Trump aufgehobene Vereinbarung zwischen Biden und Scholz hatte bereits in diesem Sommer den Beginn der Dislozierung von Tomahawks im Rahmen der „2nd Multi-Domain Task Force“ (MDTF) vorgesehen.

An dieser Stelle ist es sinnvoll, einen Blick auf das Ende des INF-Vertrags (Intermediate Range Nuclear Forces) zu werfen. Nach jahrelangen Verstößen Russlands gegen das Verbot von Mittelstreckenwaffen zwischen 500 und 5.500 km hatten die NATO-Außenminister Ende 2018 entschieden, den Vertrag zu kündigen, wenn Russland nicht zu den Bestimmungen zurückkehrte. Die sicherheitspolitische Lage ohne den INF-Vertrag und mit russischen nuklearfähigen Waffensystemen im substrategischen Bereich forderte die NATO-Staaten heraus, zu entscheiden, ob und wie sie das entstandene Ungleichgewicht ausgleichen wollten. Denn die erweiterte nukleare Abschreckung der Allianz verliert an Glaubwürdigkeit, wenn sie im gesamten Spektrum keine hinreichende Flexibilität hat, um den strategischen nuklearen Einsatz nicht für regionale Konflikte aufrufen zu müssen.

Mit seinem Moratoriumsaufruf für diese Waffenkategorie von 2019 will Putin seinen Vorteil absichern, und mit den ultimativen Forderungen vom Dezember 2021 will er seinen Vorteil auch in diesem Feld zur Wirkung bringen. Die Haltung(en) der westlichen Staaten und der NATO erst zu den Vertragsverletzungen und seit 2019 zum vertragslosen Zustand waren eher davon bestimmt, mit einer „gemeinsamen Sprache“ die sehr unterschiedlichen Vorstellungen der Mitgliedstaaten einzufangen, als eine schlüssige Position zu entwickeln, wie die nukleare Abschreckungslücke, schon mit der Iskander-Rakete in Kaliningrad, gegenüber Russland geschlossen werden soll und kann.

Aus der seit Februar 2019 wiederholten Festlegung, dass keine Absicht bestehe, landgestützte nukleare Mittelstreckenraketen in Europa zu stationieren, war ablesbar, dass den innenpolitischen Gegebenheiten in Deutschland und anderen Mitgliedstaaten Tribut gezollt wurde. Man wolle, so wiederholt, auf Russlands Verhalten „nicht spiegelbildlich“ antworten. Generalsekretär Stoltenberg äußerte Anfang 2020: „Wenn es um die SSC-8 geht, werden wir an Luftverteidigungs- und Flugkörperabwehrsystemen arbeiten, an konventionellen Waffen, an erhöhter Alarmbereitschaft und Verlängerung der Vorwarnzeiten.“

Der russische Angriffskrieg gegen die Ukraine hat längst zutage gefördert, dass der Verteidiger dem Aggressor nicht nur dort entgegentreten darf, wo dieser auftritt. Es war für westliche Staaten ein längerer Prozess, der Ukraine Waffen zur Verfügung zu stellen, mit denen sie weit hinter die Frontlinie wirken kann. Aber inzwischen ist es auch Politik der NATO und ihrer Mitgliedstaaten, für die eigene Verteidigungsfähigkeit auch landgestützte weitreichende Waffen verfügbar zu machen und zu haben, um Einsätze, ja Produktion von Mittelstreckenwaffen u. Ä., seien sie konventionell oder eben nuklear, möglichst vor dem Abschuss auszuschalten.

In diese Kategorie gehört auch der luftgestützte TAURUS-MFK mit 500 km Reichweite. Russland, aber auch die Ukraine zeigen, dass weiterreichende Waffen jedem potenziellen Aggressor klar machen, dass nach seinem ersten Schuss sein Land insgesamt vom Verteidiger nicht als Sanktuarium behandelt wird.

Mit dem Tomahawk wird in Europa eine landgestützte Waffe verfügbar, die eine konventionelle Abschreckungswirkung stärken kann. Aber in der konventionell-nuklearen Mischung im strategischen Abschreckungskonzept der NATO ist unklar, ob und wie die nukleare Komponente im Mittelstreckenbereich gestaltet werden soll und kann. Bisher bleibt für die nukleare Teilhabe unterhalb der strategischen Ebene nur der Einsatz von „dual capable aircraft“ (DCA) mit atomaren Bomben.

Ihre Glaubwürdigkeit gegenüber einer immer stärkeren Luftverteidigung wird abnehmen, auch wenn die F-35 für die Staaten der nuklearen Teilhabe eine gewisse Verbesserung in der Eindringtiefe mit sich bringen kann. Wenn Russland seine substrategischen Mittelstreckenwaffen, auch Hyperschallraketen mit Dual-Capable-Optionen, weiter ausbaut, werden die NATO-Staaten entscheiden müssen, ob sie land- oder seegestützte Systeme entwickeln, die weitreichend nicht nur konventionell, sondern auch nuklear eingesetzt werden können. Dies wird umso drängender, wenn die USA ihre erweiterte Abschreckung nicht mehr ohne Wenn und Aber bereitstellen wollen oder werden.

Mit Waffensystemen wie dem landgestützten Tomahawk wird der konventionelle Wirkungsbereich der Verteidigung gegen einen Aggressor erweitert und ihm jedwedes Sanktuarium verwehrt. Das sollte sein Risikokalkül drastisch beeinflussen und von Übergriffen gegen andere Staaten abhalten. Aber die Flexibilität der nuklearen Abschreckung im substrategischen Bereich beruht ausschließlich auf den DCA einiger Alliierter und deren nuklearer Teilhabe.

Solange die Staaten der Allianz nicht bereit sind, auch nuklear zu bewaffnende Mittelstreckenraketen oder Marschflugkörper zur Erhöhung der strategischen Flexibilität in diesem Spektrum anzuschaffen, kommt es darauf an, möglichst viele Mitgliedstaaten der Allianz für die nukleare Teilhabe mit DCA zu gewinnen und zugleich neu konfigurierte atomare Bomben zu entwickeln. Die nukleare Lücke im substrategischen Bereich wird jedenfalls mit einem noch so modernen konventionellen Tomahawk-MFK vielleicht verringert, aber in keinem Fall geschlossen.

Anmerkung: Ich habe ausschließlich Rechtschreibung, Zeichensetzung sowie einige eindeutige grammatikalische Fehler korrigiert. Lediglich drei fachsprachliche Schreibweisen habe ich an den heutigen Standard angepasst, nämlich „zutage“, „u. Ä.“ sowie „potenziell“. Außerdem habe ich offensichtliche Doppelungen wie „verfügbar und einsatzbereit“ bereinigt, ohne die Aussage zu verändern.

Anmerkungen: Der Beitrag gibt die persönliche Auffassung des Autors wieder.

Über den Autor: Generalleutnant a.D. Dr. Klaus Olshausen war von 2006 bis 2013 Präsident der Clausewitz-Gesellschaft. Zuvor war er Deutscher Militärischer Vertreter im Militärausschuss der NATO, bei der WEU und EU, HQ NATO, Brüssel. Dr. Olshausen gehört dem Fachbeirat des Sicherheitsforum Deutschland und ist Mitbegründer dieser Initiative. 

Bild: Ali Eren Akkaya, pexels