Iran erklärt der Welt den Krieg
Von unserem Autor Dr. Klaus Olshausen
Zusammenfassung
Für die Staaten der Welt ist es wichtig zu erkennen, dass die „Sperrung der Straße von Hormus“ durch das Regime in Teheran sich nicht gegen die kriegführenden Länder USA und Israel richtet, sondern eine Kriegserklärung gegen die internationale Staatengemeinschaft darstellt. Deshalb sollten alle Staaten darauf hinwirken, mit geeigneten Maßnahmen, auch zusätzlichen Sanktionen, die Aufhebung der Sperre durch Teheran möglichst umgehend zu erreichen. Eine Verquickung dieser Sperre mit den anderen Themen, deren Lösung seit mehreren Jahrzehnten nicht gelungen ist, muss verhindert werden. Denn schon jetzt sind die negativen ökonomischen und rasch auch politischen Folgen erkennbar, die gerade auch in den asiatischen und afrikanischen Ländern bereits stark ansteigen. Deshalb darf die Staatengemeinschaft es nicht bei verbaler Verurteilung belassen. Der Druck der Weltgemeinschaft muss erreichen, dass Teheran diese Sperre auflöst, ohne grundsätzliche Vereinbarungen mit den USA abgeschlossen zu haben. Das auch deshalb, weil jeder weitere Tag als Präzedenzfall für andere Staaten den Anreiz schafft, solche Sperrungen für ganz andere politische Zwecke ins Kalkül zu ziehen. Unabhängig davon zwingt ständig steigende eigene Betroffenheit, die Aufgabe dieser Sperre mit geeigneten Mitteln durchzusetzen, ohne es von anderen Verhandlungsergebnissen abhängig zu machen.
Analyse
Iran erklärt der Welt den Krieg – und die „Welt“ arbeitet sich an Präsident Trump und dem Luftkrieg Israels und der USA ab.
Der Luftkrieg Israels und der USA gegen den Iran des Mullah-Regimes hat von Anfang an sehr unterschiedliche Analysen und Urteile hervorgerufen. Wer den Angriff danach beurteilt, ob ein „friedlich gesinnter“ Iran einen imminenten Angriff gegen Israel vorhatte, wird dem Urteil vieler Regierungen, Fachleute und Bürger zuneigen, dass Israel und die USA gegen das Gewaltverbot des Artikels 2 der VN-Charta verstoßen und somit einen völkerrechtswidrigen Angriffskrieg begonnen haben und führen.
Wer die Situation in der Region nach dem Massaker der Hamas am 7. Oktober 2023 als einen „internationalen bewaffneten Konflikt“ einordnet, bei dem es ständige Angriffe der Proxys Irans in unterschiedlicher Intensität gibt und, mit direktem kinetischem Einsatz, den massiven Luftschlag Irans gegen Israel im April 2024, die „Operation Hammer“ im Juni 2025 und jetzt den Luftkrieg seit dem 28. Februar gegen den Iran, wird die völkerrechtliche Einordnung nicht so apodiktisch gegen die USA und Israel richten.
Unmittelbar nach Beginn des Luftkriegs gab der Iran via Funk bekannt, dass die Durchfahrt von Schiffen durch die Straße von Hormus untersagt sei. Dies führte seither de facto zum Erliegen des Schiffsverkehrs bis auf wenige mit dem Iran verbundene Tanker. Das verstößt gegen das Internationale Seerecht.
Denn die Straße von Hormus ist eine internationale Meerenge. Nach dem UN-Seerechtsübereinkommen (UNCLOS) haben alle Schiffe das Recht auf ungehinderte friedliche Durchfahrt. Weder Anrainerstaaten noch blockierende Mächte dürfen diese Passage nach Ansicht internationaler Institutionen wie der IMO (Internationale Seeschifffahrtsorganisation) legal für Schiffe sperren, die nicht zu den Kriegsparteien gehören.
Wenn eine deutsche Zeitung dies als Kollateralschaden, also eine unbeabsichtigte oder unbedachte Folge des Luftkrieges von Israel und den USA, bezeichnet, so lädt sie diesen Akt der iranischen Regierung ausschließlich bei Israel und den USA ab. Es ist aber keine Maßnahme, die sich in erster Linie gegen diese beiden richtet, sondern es ist eine schwerwiegende Völkerrechtsverletzung, die sich gegen die internationale Staatengemeinschaft insgesamt richtet.
Dieser eklatante Verstoß gegen das internationale Seerecht muss und darf von den Staaten der Welt nicht als Folge des Luftkrieges allein eingeordnet werden. Diese Maßnahme des iranischen Regimes ist eine eigenständige Erklärung des Wirtschafts-Krieges gegen die Welt.
Und hierauf müssen die Staaten auch Antworten entwickeln, die die Aufhebung dieser Sperrung nicht allein von einem Verhandlungsergebnis zwischen Iran und den USA/Israel abhängig machen. Denn die „Welt im Würgegriff“ folgt aus einer Entscheidung des Iran, die sich gerade nicht gegen die USA und Israel richtet. Die Wirtschaft der Welt ist das Ziel, um den Machtanspruch in der Region und darüber hinaus zu unterstreichen. Damit fügt der Iran den bisherigen vier, ja fünf Gründen, warum Iran massiv sanktioniert ist, einen weiteren hinzu.
Die Staatengemeinschaft, die bisher nicht erfolgreich war, Iran in der nuklearen Frage, der Raketenentwicklung und -produktion, der Proxy-Kriege, der ausgedehnten Terrorismus-Aktivität und nicht zuletzt der Repression im Innern zu einer geänderten Politik zu bewegen oder gar durchzusetzen, kann es bei Irans Wirtschaftskrieg gegen die Welt nicht bei verbaler Verurteilung belassen. Sie kann diesen Krieg auch nicht von der Lösung aller anderen Fragen im Umgang mit dem Iran abhängig machen.
Die bisherige Begrenzung der Reaktion auf verbale Verurteilung und Maßnahmen im eigenen Land und mit Partnern, um die Auswirkungen dieser Kriegshandlung für die eigene Wirtschaft und die Menschen zu mildern, ist offensichtlich unzureichend, um das Regime in Teheran zum Einlenken und zur Beendigung dieser völkerrechtswidrigen Aktion zu veranlassen.
Da die Staaten der EU und der NATO-Europäer kein Eingreifen mit militärischen Mitteln, v. a. kinetischer Gewalt, ins Auge fassen werden, wird es darauf ankommen, insbesondere die Staaten im Indo-Pazifik, einschließlich Chinas, für weitere drastische Sanktionen gegen das Regime zu gewinnen. Das bisherige Verhalten des Regimes lässt nicht erkennen, dass die von Bundeskanzler Merz ins Gespräch gebrachte Lockerung von Sanktionen eine Möglichkeit darstellt, Teheran zur Beendigung der Sperrung von Hormus zu bewegen. Außerdem würde das Regime damit erreichen, dass die erst im letzten Herbst entschiedenen „Snapback“-Sanktionen aus Gründen des iranischen Verhaltens in der Nuklearfrage aufgehoben oder reduziert würden, ohne am iranischen Verhalten in dieser Frage eine Änderung zu erreichen.
Die Sperrung von Hormus wird vom Iran auch genutzt, um andere Staaten dazu zu veranlassen, Israel und die USA zu drängen, Vereinbarungen zu den anderen vier strittigen Bereichen mit Zugeständnissen an Iran zu treffen. Da diese Bereiche schon seit Jahrzehnten ohne Lösung geblieben sind, sollte die Staatengemeinschaft nicht zulassen, dass die Aufhebung der Sperre von Hormus von deren Lösung abhängig gemacht wird.
Ziel muss sein, den Druck der Weltgemeinschaft zu steigern, sodass das Regime in Teheran die Sperre auflöst, auch ohne bereits eine Vereinbarung mit den USA erreicht zu haben. Das ist auch deshalb wichtig, weil jede längere Sperrung von Hormus ohne eindeutige und erfolgreiche Reaktion der Staatengemeinschaft einen Präzedenzfall schafft, ja schon geschaffen hat, der ggf. auch für Staaten an anderen internationalen Meerengen den Anreiz erhöht, solche Sperrungen ins Kalkül zu ziehen, um ganz andere politische Zwecke für sich voranzubringen oder gar durchzusetzen.
Also die eigene, ständig steigende Betroffenheit von dieser Sperre in vielerlei Hinsicht, aber eben auch die Anregungen für mögliche andere „Täter“, zwingen die Staaten dazu, die Aufgabe dieser Sperre zu verlangen und mit geeigneten Mitteln durchzusetzen, ohne dies von anderen Verhandlungsergebnissen abhängig machen zu lassen.
Anmerkungen: Der Beitrag gibt die persönliche Auffassung des Autors wieder.
Über den Autor: Generalleutnant a.D. Dr. Klaus Olshausen war von 2006 bis 2013 Präsident der Clausewitz-Gesellschaft. Zuvor war er Deutscher Militärischer Vertreter im Militärausschuss der NATO, bei der WEU und EU, HQ NATO, Brüssel. Dr. Olshausen gehört dem Fachbeirat des Sicherheitsforum Deutschland und ist Mitbegründer dieser Initiative.
Bild von mostafa meraji auf Pixabay










