Europa mit Iran: Einschüchtern lassen oder handeln?

Ein Beitrag unseres Autors Dr. Klaus Olshausen

Zusammenfassung

Europas Politik mit Blick auf Hormuz ist erschwert, weil die meisten Staaten den Luftkrieg der USA und Israels ablehnen.

Für Europa geht es nach der allgemeinen Kriegerklärung des Iran gegen die Welt mit der Sperrung der Straße von Hormuz in erster Linie darum, diese ökonomische Erpressung Irans zu beenden und die freie Durchfahrt durch diese Straße gebührenfrei wiederherzustellen. Dies wird umso wichtiger, als die Huthis mit Rückendeckung durch den Iran begonnen haben, die Enge Bab al Mandab am Eingang zum Roten Meer ebenfalls zu sperren. Handeln ist also angesagt. Unterhalb der militärischen Schwelle ist die politische und diplomatische Fronde gegen den Iran bis hin zu einer breiten Resolution der VN Generalversammlung zu verstärken. Parallel dazu gilt es, viele Staaten, die alle eine freie Durchfahrt durch die Enge von Hormuz und den Bab al Mandab brauchen, für wirtschaftliche und finanzielle Sanktionen gegen den Iran zu gewinnen und außerdem mit Oman die freie Durchfahrt auf der Südstrecke von Hormuz zu vereinbaren. Das ist umso wirksamer, wenn die USA ihre Blockade der iranischen Seehäfen und Schiffsbewegungen aufrechterhalten. Getrenntes Handeln, aber geeint für die Freiheit der Meere.

Analyse

Die Lage für die Staaten Europas und der Welt ist mit Blick auf Hormuz auch deshalb erschwert, weil die meisten die Entscheidung der USA und Israels zum Luftkrieg gegen den Iran ablehnen. Insofern versuchen sie zu vermeiden, dass ihre Entscheidungen oder Handlungen eine Unterstützung des amerikanisch israelischen Vorgehens darstellen.

In den vergangenen Monaten hat der Iran seine Nachbarstaaten mit Drohnen und Raketen überzogen, nicht nur amerikanische Stützpunkte, und diese damit in seinen Krieg gegen die USA und Israel einbezogen. Diese haben bisher nicht mit dem Einsatz eigener kinetischer Systeme geantwortet, wenngleich einige dies bei weiteren Angriffen Irans durchaus angekündigt hatten.

Der für Europa ausschlaggebende Punkt, seine eigene Politik zu überprüfen, ist die vom Iran noch am 28. Februar verkündete Sperrung der Straße von Hormuz für die zivile Schifffahrt. Neben dieser allgemeinen Kriegserklärung gegen die Welt mit ökonomischer Erpressung hat der Iran nun seit dem Wochenende seine Warnung vor dem Einsatz militärischer und anderer Mittel gegen drei EU und NATO Staaten ausgeweitet, und zwar gegen Großbritannien, Bulgarien und Zypern. Da in allen drei Staaten Einrichtungen der US Streitkräfte vorhanden sind, will der Iran die Regierungen abschrecken, diese direkt oder indirekt für militärische Einsätze gegen den Iran verfügbar zu machen. Schon mit dieser Warnung unterstreicht der Iran die Reichweite seiner Raketen ebenso wie das Ausgreifen mit terroristischen Aktionen. Mit beiden Maßnahmen will er erreichen, dass die Staaten der internationalen Gemeinschaft Druck auf die USA und Israel ausüben, ihre Angriffe einzustellen und den Krieg weitgehend zu iranischen Bedingungen zu beenden.

Dieser Zusammenhang einer konditionierten Öffnung der Straße von Hormuz gegen einen Frieden zu wesentlichen Bedingungen Teherans kann nicht im Interesse der internationalen Gemeinschaft und schon gar nicht Europas sein. Denn erstens besteht das Recht der freien Durchfahrt für zivile Schiffe, die nicht den Kriegsparteien angehören, ganz unabhängig vom internationalen bewaffneten Konflikt zwischen dem Iran und den USA beziehungsweise Israel. Zweitens verfolgt dieser bewaffnete Konflikt, der spätestens seit Oktober 2023 stattfindet, eine Reihe von fünf Zielen, die von der freien Seefahrt durch die Straße von Hormuz völlig unabhängig sind und als vom Iran endlich einzulösende Ziele übrigens von wichtigen Teilen der internationalen Gemeinschaft geteilt werden.

Da der Iran nunmehr seit einigen Tagen über seinen Huthi Proxy die freie Seefahrt durch eine weitere internationale Wasserstraße, den Bab al Mandab, zunächst für Schiffe von und nach Saudi Arabien sperren will und dies bereits durchführt, sollte nicht nur für Saudi Arabien und seine Unterstützer, sondern auch für Europa und die Welt klar werden, dass der Einsatz für die Freiheit der Seewege eine eigenständige Aufgabe ist, die sowohl für den Bab al Mandab und das Rote Meer als auch für die Straße von Hormuz rasches, gemeinsames und entschlossenes Handeln verlangt. Obwohl seit 2023 für diese Seestraße bereits die EU Mission ASPIDES und auch eine von den USA geführte Mission „PROSPERITY GUARDIAN“ bestehen und genutzt werden können, hat das ganz unmittelbar betroffene Saudi Arabien am 30. Juli die Initiative ergriffen, um ein maritimes, militärisch ausgestattetes Bündnis zur Sicherung der Freiheit der Seefahrt im Bab al Mandab und darüber hinaus zu schaffen. Bereits beim ersten Treffen haben sich 14 Staaten aus ganz unterschiedlichen Regionen und nicht nur aus der Nähe der Wasserstraße bereit erklärt, dieses Bündnis mit Saudi Arabien zu bilden. 51 Teilnehmer waren eingeladen, 43 haben teilgenommen, darunter auch eine Delegation der EU. Man wüsste gerne, ob und wie sie sich mit Blick auf die eigene Mission ASPIDES eingebracht hat.

Die Staaten Europas in der EU wie in der NATO können sich am initiativen Handeln Saudi Arabiens ein Beispiel nehmen, um über das Klagen über Irans Sperrung der Straße von Hormuz und das Schimpfen auf das Handeln der Trump Administration hinauszukommen. Alle Staaten haben schon häufiger erklärt, dass sie eine militärische maritime Mission im Persischen Golf und in der Straße von Hormuz nicht sehen, solange der bewaffnete Konflikt Irans mit den USA und Israel nicht beigelegt ist. Als im April eine vereinbarte Waffenpause von 60 Tagen Vorstellungen insbesondere von Briten und Franzosen beförderte, eine „rein defensive maritime Mission“ zum Schutz der Schiffe in der Straße von Hormuz vorzusehen, erklärten 30 Staaten ihre Bereitschaft oder ihr Interesse, an einer solchen Mission nach der Einrichtung eines „dauerhaften Waffenstillstands“ teilzunehmen. Das kann aber nach den Ereignissen der vergangenen Wochen noch länger dauern. Bleibt also nur „teilnehmende Beobachtung“?

Die drohenden Warnungen Irans an drei EU und NATO Staaten sollten allen europäischen Staaten klar vor Augen führen, dass sie jetzt handeln müssen. Das kann auf zweifache Weise unterhalb einer militärischen Schwelle geschehen. In jedem Fall sollten die EU und ihre Mitgliedstaaten ebenso wie die NATO Nationen verstärkt daran arbeiten, die politische Fronde für die Freiheit der Meere durch möglichst viele Staaten auf allen Kontinenten zu stärken, sie im politischen und diplomatischen Druck auf den Iran zu einen und die Isolation Irans in dieser Frage bis hin zu einer VN Resolution voranzutreiben, da ein Beschluss des VN Sicherheitsrates wahrscheinlich am Veto Russlands scheitern würde. Parallel gilt es, möglichst viele Staaten dafür zu gewinnen, wirtschaftliche und finanzielle Sanktionen gegen den Iran zu verhängen, die über die bisherigen hinausgehen und wirken können. Zusätzlich geht es darum, mit Oman Regelungen zu finden, die südliche Straße ab sofort freizugeben und Vereinbarungen darüber zu treffen, welche weiteren Maßnahmen gegen den Iran verhängt werden, sollte er zivile Schiffe auf dieser südlichen Seestraße angreifen.

Diese zusätzlichen Maßnahmen können umso wirksamer sein, wenn die USA ihre eigenen Maßnahmen mit der Blockade der iranischen Seehäfen aufrechterhalten. Getrenntes Handeln, aber auf das gleiche Ziel hinwirken, Freiheit der Meere!

Über den Autor: Generalleutnant a.D. Dr. Klaus Olshausen war von 2006 bis 2013 Präsident der Clausewitz-Gesellschaft. Zuvor war er Deutscher Militärischer Vertreter im Militärausschuss der NATO, bei der WEU und EU, HQ NATO, Brüssel. Dr. Olshausen gehört dem Fachbeirat des Sicherheitsforum Deutschland und ist Mitbegründer dieser Initiative. 

Bild: ChatGBT

Veranstaltung 30. Oktober 2026: 5 Jahre nach der Flut. Wo steht der Bevölkerungsschutz heute?

Nachdem unsere Veranstaltung „5 Jahre nach der Flut. Wo steht der Bevölkerungsschutz heute?“ aus organisatorischen Gründen abgesagt werden musste, planen wir gemeinsam mit unseren Kooperationspartnern, dem Rotary Distrikt 1810 und der IQIB Institut für qualifizierende Innovationsforschung und Beratung GmbH, die Veranstaltung nun am Nachmittag des 30. Oktober 2026 durchzuführen.

Sämtliche Referenten und Panelisten haben ihre Teilnahme bereits erneut zugesagt. Hierzu gehört unter anderem auch Innenminister des Landes Rheinland-Pfalz Achim Schwickert.

Weitere Informationen zum Programm, zum Veranstaltungsort und zur Anmeldung folgen in Kürze.

Bild: Altenahr – 8 Tage nach der Flut – Volksbank.jpg The Volksbank directly on the bank of the Ahr. Here the Ahr makes a bend to the left and the current of the water pressed with full force against the right bank. The water here was apparently up to under the window sill of the second floor.

July 24, 2021, Bildrechte: Bettina Vier, Wikimedia Commons

Koalition der Willigen: „Waffenstillstand“ – als robuster Friede?

Von unserem Autor Dr. Klaus Olshausen
Zusammenfassung

Die Koalition der Willigen will seit ihrer Gründung einen bedingungslosen Waffenstillstand im Krieg gegen die Ukraine erreichen. Die Zustimmung der Ukraine wird durch Sicherheitsgarantien, auch durch eigene Truppen zur Absicherung der Waffenruhe, möglich. Die ablehnende Haltung Putins kann nicht durch Angebote an den Aggressor geändert werden, sondern er muss durch wirksame Unterstützung der Ukraine die Aussichtslosigkeit seiner Ziele erkennen und seine Beurteilung hinsichtlich eines Endes des Krieges verändern. Sollte es dazu kommen, zeigt die Koalition der Willigen aber keine Mittel und Wege auf, wie sie durch Verhandlungen eine freie, unabhängige, souveräne Ukraine schaffen will und kann. Schon außerhalb der territorialen Fragen wird man Putin nur durch strikte, ja verschärfte Sanktionen Zugeständnisse im Sinne des Friedensplans von 2022 und des 20-Punkte-Plans von 2025 abringen können. Für alle territorialen Zugeständnisse an den Aggressor im Zusammenhang mit einem Waffenstillstand entlang der Frontlinie muss klar sein, dass dies eine de facto Hinnahme russischer Kontrolle darstellt, aber keine de jure Aufgabe von Teilen des Landes sein kann und darf. In jedem Fall verlangt eine absehbar ablehnende Haltung Putins, das erfolgreiche Bestehen der Ukraine im aufgezwungenen Krieg weiter zu gewährleisten – „as long as it takes“ – auch für die Freiheit Europas.

Analyse

Nach dem G7-Treffen in Evian und dem NATO-Gipfel in Ankara fand am 13. Juli in Paris das 16. Treffen der Koalition der Willigen statt, die sich 2025 in dieser Form unter der Führung Frankreichs und Großbritanniens gebildet hatte. Das vorrangige politische Ziel ist ein bedingungsloser Waffenstillstand. Bei der ablehnenden Haltung im Kreml ist klar, dass die militärische und politische Unterstützung der Ukraine, nicht nur bei der Luftverteidigung, massiv und schnell verstärkt werden muss.

Um der Ukraine die Zustimmung zu einem Waffenstillstand mit einem Russland Putins zu ermöglichen, werden die Sicherheitsgarantien, die bereits Anfang Januar zusammengestellt wurden, mit der Bildung einer MNFU (Multinational Force for Ukraine) zu Lande, in der Luft und zur See konkretisiert. Hauptquartier und Kräfte sollen noch in diesem Jahr ihre Bereitschaft in Übungen in den Nachbarländern der Ukraine herstellen und beweisen. Man kann dies als eine Art „intra war deterrence“ bezeichnen.

Diese „rein defensive“ Rückversicherung ist aber nur wirksam, wenn dem Kreml klar ist, dass ein erneuter Angriff gegen die Ukraine den militärischen und politischen Einsatz der Koalition bedeutet. In dieser Hinsicht sind das Pressestatement und die Aussagen der Regierungschefs auf der Pressekonferenz nicht zweifelsfrei. Die Feststellung, dass ein künftiger Waffenstillstand unumkehrbar sein muss, orientiert sich an den Erfahrungen nach den Vereinbarungen von Minsk I (2014) und Minsk II (2015). Um das zu erreichen und den denkbaren Einsatz eigener Kräfte einzugrenzen, wird klar festgelegt, die Ukraine mit ihren Streitkräften so umfassend auszustatten, dass sie eine eigene Abschreckungsfähigkeit gegen das Russland Putins erreicht, sich aber auf die Rückversicherung der Koalition der Willigen verlassen kann.

Um Russland überhaupt für einen Waffenstillstand „bereit zu machen“, ist der Koalition klar, dass die wirtschaftlichen und finanziellen Sanktionen gegen Russland erweitert und lückenlos verschärft werden müssen und Russland andererseits an der Front und durch eine zügige Verbesserung der Luftverteidigung über der Ukraine im ganzen Land wirksame Erfolge verwehrt werden.

Sollte auf diesem Weg ein bedingungsloser Waffenstillstand erreicht werden, dann kann das nicht gleichgesetzt werden mit den Worten, die in der Presserklärung wiederholt auftauchen: „robuster, solider, gerechter Friede“. Denn jeder bedingungslose Waffenstillstand belässt dem Aggressor nicht nur die seit 2014 annektierte Krim, sondern auch alle eroberten und „national annektierten“ Gebiete der vier Oblaste Luhansk, Donezk, Saporischschja und Cherson.

Es gibt zwar in westlichen Erklärungen weiter die Aussage, dass eine freie, unabhängige, souveräne Ukraine in ihren Grenzen von 1991 im Sinne des Völkerrechts wiederhergestellt werden soll. Aber aus allen bisherigen Verlautbarungen der Koalition der Willigen wird nicht erkennbar, auf welchem Wege und mit welchen Mitteln sie auf der Basis eines solchen Waffenstillstandes den Aggressor nicht nur „eindämmen“ – was mit Minsk II nicht erreicht worden ist –, sondern sogar zur Aufgabe ukrainischer Gebiete und zur Befreiung von Ukrainern bewegen oder zwingen will.

Es wird schon herausfordernd genug, alle dringend erforderlichen Zugeständnisse des Aggressors zu erreichen, die außerhalb der territorialen Fragen für eine freie Ukraine unerlässlich sind. Neben den zehn Punkten des Friedensplans von Präsident Selenskyj seit dem G20-Gipfel im November 2022 stellen die E3 (Frankreich, Großbritannien, Deutschland) in ihrer Erklärung vom 7. Juni 2026 gemeinsam mit Präsident Selenskyj zwei Punkte besonders heraus. Zum einen „internationale Grenzen dürfen nicht mit Gewalt verändert werden“ und deshalb zum anderen „Russisches Vermögen (assets) bleibt gesperrt beziehungsweise eingefroren, bis Russland den Angriffskrieg beendet und der Ukraine Kompensationen für den verursachten Schaden leistet.“

Wenn das die Auffassung der Koalition der Willigen bleibt und Putin wegen militärischer und wirtschaftlicher Schwächen einem Waffenstillstand entlang der jeweiligen Frontlinie entgegen seiner bisher starren Haltung zustimmt, darf dies nicht mit einer Lockerung der Sanktionen verbunden sein. Selenskyjs 10-Punkte-Friedensplan vom November 2022 und der 20-Punkte-Plan vom 24. Dezember 2025 als Ergebnis der Besprechungen der USA und der Ukraine in Florida bieten Möglichkeiten, ein abgestuftes Konzept für Verhandlungen zu schnüren.

Dabei stehen die Fragen einer Nichtangriffsvereinbarung im Vordergrund, um das Wiederaufflammen russischer Angriffe zu verhindern. Deren Einhaltung muss seitens der Koalition der Willigen glaubwürdig abgesichert werden, und zwar durch wirksame Unterstützung im Fall eines erneuten russischen Angriffs ähnlich dem Artikel 5 des NATO-Vertrags. Dann können weitere Punkte verhandelt werden, und jeder verhandelte Teilabschnitt muss mit einer „Snapback-Regel“ für alle Sanktionen und Eingriffe abgesichert werden.

Ohne zu diesem Zeitpunkt einzelne Elemente aller kontroversen Gebietsfragen aufzuschlüsseln, sollte klar sein, dass die westlichen Verhandlungspartner von der Ukraine keine de jure Aufgabe von Landesteilen einschließlich der Krim erwarten, geschweige denn verlangen.

Da all diese Punkte keinesfalls eine unkritische russische Zustimmung erwarten lassen, werden die Ukraine und ihre Unterstützer absehbar das erfolgreiche Bestehen im aufgezwungenen Krieg gewährleisten müssen – „as long as it takes“ –, wie die Staaten der Koalition der Willigen und viele Partner immer wieder unterstrichen haben.

Anmerkung: Ich habe ausschließlich Rechtschreibung, Zeichensetzung und offensichtliche grammatikalische Fehler korrigiert. Fachbegriffe wie MNFU, intra war deterrence, de facto, de jure, DCA oder die inhaltliche Argumentation habe ich unverändert belassen. Lediglich stilistisch eindeutige Fehler wie „Waffenstilstand“ → „Waffenstillstand“, „anderseits“ → „andererseits“, fehlende Kommas sowie einzelne Kasus- und Kongruenzfehler wurden berichtigt.

Anmerkungen: Der Beitrag gibt die persönliche Auffassung des Autors wieder.

Über den Autor: Generalleutnant a.D. Dr. Klaus Olshausen war von 2006 bis 2013 Präsident der Clausewitz-Gesellschaft. Zuvor war er Deutscher Militärischer Vertreter im Militärausschuss der NATO, bei der WEU und EU, HQ NATO, Brüssel. Dr. Olshausen gehört dem Fachbeirat des Sicherheitsforum Deutschland und ist Mitbegründer dieser Initiative. 

Bild: Magda Ehlers, pexels

Welche „strategische Lücke“ schließen Tomahawk MFK?

Von unserem Autor Dr. Klaus Olshausen
Zusammenfassung

Die Mitteilung von Bundeskanzler Friedrich Merz, dass die USA bereit sind, landgestützte Tomahawk-Marschflugkörper an Deutschland zu verkaufen, traf auf Zustimmung und Kritik. Die einen erkannten eine Verringerung der „strategischen Lücke“ im Abschreckungsgefüge, andere sahen eine neue „Rüstungsspirale“ mit Eskalationsgefahr. Anders als die von Biden bereits in diesem Jahr vorgesehene Stationierung von US-Tomahawks wird es aber viel länger dauern, ehe deutsche Tomahawks einsatzbereit sind.

Nach dem Ende des INF-Vertrags 2019 konnte sich die Allianz nicht entschließen, die schon länger vorhandenen nuklearfähigen Mittelstreckenraketen der Russen mit eigenen landgestützten zu „neutralisieren“. Und so blieb es bis 2024 bei der Formel, dass man auf Russlands Mittelstreckenrüstung nicht „spiegelbildlich“ antworten werde.

Mit Russlands Aggressionskrieg erkennen nun auch NATO-Staaten die Notwendigkeit weitreichender landgestützter Waffen. Die konventionelle Abschreckung mag verstärkt werden, aber in der geltenden konventionell-nuklearen Verknüpfung der NATO bleibt es im substrategischen Bereich bei der nuklearen Fähigkeit mit DCA-Fähigkeiten und atomaren Bomben. Das bedeutet, dass die Lücke im substrategischen Bereich gegenüber dem Arsenal russischer Raketen auch mit einem sehr modernen konventionellen Tomahawk vielleicht verringert, aber in keinem Fall geschlossen wird.

Analyse

Mit vollmundigen Tönen, zustimmenden, aber auch kritischen, wurde die Mitteilung von Bundeskanzler Friedrich Merz begleitet, dass die USA jetzt bereit sind, Marschflugkörper vom Typ Tomahawk an Deutschland zu verkaufen. Die einen begrüßten, dass damit eine „strategische Lücke“ in der Abschreckungskonstellation bei landgestützten weitreichenden Waffensystemen verringert werden kann. Die Kritiker sehen darin eine Steigerung der „Rüstungsspirale“, insbesondere aufgrund der Androhung einer Option zur Bekämpfung militärischer Ziele in Russland, falls der Kreml entscheidet, NATO-Gebiet anzugreifen.

In jedem Fall bedeutet diese grundsätzliche Vereinbarung zwischen Trump und Merz aber, dass es noch viel länger dauern wird, ehe Tomahawks in der Bundeswehr als einsatzbereite Waffensysteme verfügbar sein werden. Denn die von Trump aufgehobene Vereinbarung zwischen Biden und Scholz hatte bereits in diesem Sommer den Beginn der Dislozierung von Tomahawks im Rahmen der „2nd Multi-Domain Task Force“ (MDTF) vorgesehen.

An dieser Stelle ist es sinnvoll, einen Blick auf das Ende des INF-Vertrags (Intermediate Range Nuclear Forces) zu werfen. Nach jahrelangen Verstößen Russlands gegen das Verbot von Mittelstreckenwaffen zwischen 500 und 5.500 km hatten die NATO-Außenminister Ende 2018 entschieden, den Vertrag zu kündigen, wenn Russland nicht zu den Bestimmungen zurückkehrte. Die sicherheitspolitische Lage ohne den INF-Vertrag und mit russischen nuklearfähigen Waffensystemen im substrategischen Bereich forderte die NATO-Staaten heraus, zu entscheiden, ob und wie sie das entstandene Ungleichgewicht ausgleichen wollten. Denn die erweiterte nukleare Abschreckung der Allianz verliert an Glaubwürdigkeit, wenn sie im gesamten Spektrum keine hinreichende Flexibilität hat, um den strategischen nuklearen Einsatz nicht für regionale Konflikte aufrufen zu müssen.

Mit seinem Moratoriumsaufruf für diese Waffenkategorie von 2019 will Putin seinen Vorteil absichern, und mit den ultimativen Forderungen vom Dezember 2021 will er seinen Vorteil auch in diesem Feld zur Wirkung bringen. Die Haltung(en) der westlichen Staaten und der NATO erst zu den Vertragsverletzungen und seit 2019 zum vertragslosen Zustand waren eher davon bestimmt, mit einer „gemeinsamen Sprache“ die sehr unterschiedlichen Vorstellungen der Mitgliedstaaten einzufangen, als eine schlüssige Position zu entwickeln, wie die nukleare Abschreckungslücke, schon mit der Iskander-Rakete in Kaliningrad, gegenüber Russland geschlossen werden soll und kann.

Aus der seit Februar 2019 wiederholten Festlegung, dass keine Absicht bestehe, landgestützte nukleare Mittelstreckenraketen in Europa zu stationieren, war ablesbar, dass den innenpolitischen Gegebenheiten in Deutschland und anderen Mitgliedstaaten Tribut gezollt wurde. Man wolle, so wiederholt, auf Russlands Verhalten „nicht spiegelbildlich“ antworten. Generalsekretär Stoltenberg äußerte Anfang 2020: „Wenn es um die SSC-8 geht, werden wir an Luftverteidigungs- und Flugkörperabwehrsystemen arbeiten, an konventionellen Waffen, an erhöhter Alarmbereitschaft und Verlängerung der Vorwarnzeiten.“

Der russische Angriffskrieg gegen die Ukraine hat längst zutage gefördert, dass der Verteidiger dem Aggressor nicht nur dort entgegentreten darf, wo dieser auftritt. Es war für westliche Staaten ein längerer Prozess, der Ukraine Waffen zur Verfügung zu stellen, mit denen sie weit hinter die Frontlinie wirken kann. Aber inzwischen ist es auch Politik der NATO und ihrer Mitgliedstaaten, für die eigene Verteidigungsfähigkeit auch landgestützte weitreichende Waffen verfügbar zu machen und zu haben, um Einsätze, ja Produktion von Mittelstreckenwaffen u. Ä., seien sie konventionell oder eben nuklear, möglichst vor dem Abschuss auszuschalten.

In diese Kategorie gehört auch der luftgestützte TAURUS-MFK mit 500 km Reichweite. Russland, aber auch die Ukraine zeigen, dass weiterreichende Waffen jedem potenziellen Aggressor klar machen, dass nach seinem ersten Schuss sein Land insgesamt vom Verteidiger nicht als Sanktuarium behandelt wird.

Mit dem Tomahawk wird in Europa eine landgestützte Waffe verfügbar, die eine konventionelle Abschreckungswirkung stärken kann. Aber in der konventionell-nuklearen Mischung im strategischen Abschreckungskonzept der NATO ist unklar, ob und wie die nukleare Komponente im Mittelstreckenbereich gestaltet werden soll und kann. Bisher bleibt für die nukleare Teilhabe unterhalb der strategischen Ebene nur der Einsatz von „dual capable aircraft“ (DCA) mit atomaren Bomben.

Ihre Glaubwürdigkeit gegenüber einer immer stärkeren Luftverteidigung wird abnehmen, auch wenn die F-35 für die Staaten der nuklearen Teilhabe eine gewisse Verbesserung in der Eindringtiefe mit sich bringen kann. Wenn Russland seine substrategischen Mittelstreckenwaffen, auch Hyperschallraketen mit Dual-Capable-Optionen, weiter ausbaut, werden die NATO-Staaten entscheiden müssen, ob sie land- oder seegestützte Systeme entwickeln, die weitreichend nicht nur konventionell, sondern auch nuklear eingesetzt werden können. Dies wird umso drängender, wenn die USA ihre erweiterte Abschreckung nicht mehr ohne Wenn und Aber bereitstellen wollen oder werden.

Mit Waffensystemen wie dem landgestützten Tomahawk wird der konventionelle Wirkungsbereich der Verteidigung gegen einen Aggressor erweitert und ihm jedwedes Sanktuarium verwehrt. Das sollte sein Risikokalkül drastisch beeinflussen und von Übergriffen gegen andere Staaten abhalten. Aber die Flexibilität der nuklearen Abschreckung im substrategischen Bereich beruht ausschließlich auf den DCA einiger Alliierter und deren nuklearer Teilhabe.

Solange die Staaten der Allianz nicht bereit sind, auch nuklear zu bewaffnende Mittelstreckenraketen oder Marschflugkörper zur Erhöhung der strategischen Flexibilität in diesem Spektrum anzuschaffen, kommt es darauf an, möglichst viele Mitgliedstaaten der Allianz für die nukleare Teilhabe mit DCA zu gewinnen und zugleich neu konfigurierte atomare Bomben zu entwickeln. Die nukleare Lücke im substrategischen Bereich wird jedenfalls mit einem noch so modernen konventionellen Tomahawk-MFK vielleicht verringert, aber in keinem Fall geschlossen.

Anmerkung: Ich habe ausschließlich Rechtschreibung, Zeichensetzung sowie einige eindeutige grammatikalische Fehler korrigiert. Lediglich drei fachsprachliche Schreibweisen habe ich an den heutigen Standard angepasst, nämlich „zutage“, „u. Ä.“ sowie „potenziell“. Außerdem habe ich offensichtliche Doppelungen wie „verfügbar und einsatzbereit“ bereinigt, ohne die Aussage zu verändern.

Anmerkungen: Der Beitrag gibt die persönliche Auffassung des Autors wieder.

Über den Autor: Generalleutnant a.D. Dr. Klaus Olshausen war von 2006 bis 2013 Präsident der Clausewitz-Gesellschaft. Zuvor war er Deutscher Militärischer Vertreter im Militärausschuss der NATO, bei der WEU und EU, HQ NATO, Brüssel. Dr. Olshausen gehört dem Fachbeirat des Sicherheitsforum Deutschland und ist Mitbegründer dieser Initiative. 

Bild: Ali Eren Akkaya, pexels

Zur allgemeinen Lage

Die Meinung des Lesers Jörg Hille, Bad Reichenhall 

Es war eigentlich nicht beabsichtigt, zu der Frage, wo Deutschland sicherheitspolitisch steht, nochmals Stellung zu nehmen. Die Zahl der Publikationen zu diesem Generalthema ist in tagesaktuellen Medien, in wöchentlichen oder auch monatlichen Periodika schon unübersehbar geworden. Wozu also?

Nun, es gibt den Anreiz, zu bestimmten Fragen Hinweise zu geben, die sich trotz der Fülle des Lesematerials eher selten finden lassen …

Unmittelbar ausgelöst wurde dieses kleine Memo allerdings durch die geopolitischen Ereignisse der letzten Wochen, die nach Meinung maßgeblicher politischer Beobachter das faktische Ende der NATO auslösten. Die Weigerung diverser NATO-Partner, die USA in deren Auseinandersetzung mit dem Iran noch nicht einmal auf sehr niederschwelligem Niveau zu unterstützen, Stichwort Verweigerung von Überflugrechten, hat die NATO aller Voraussicht nach in den Zustand versetzt, den Frankreichs Präsident Macron im Jahre 2019 bereits als „hirntot“ bezeichnete. The final curtain.

Was dies für die europäische Sicherheit, in Sonderheit Deutschlands, bedeutet, soll hier nur kurz angerissen werden. Eine der profiliertesten Expertinnen für Sicherheits- und Außenpolitik, Jana Puglierin, schreibt in ihrer Anfang des Jahres publizierten Analyse „Wer verteidigt Europa“ (Rowohlt, 2026) u. a., dass die Zahl der Entscheidungsträger in Moskau wachse, die nicht mehr an ein Eingreifen der USA nach Art. 5 des NATO-Vertrags glaubten (S. 46 ff.). Dieses Manuskript wurde schon einige Zeit vor dem USA-Iran-Konflikt vollendet. Was also zwischenzeitlich passiert ist, wird bei den genannten russischen Eliten wohl kaum zu einer Meinungsänderung beitragen.

Am 27. Februar 2022 hielt der damalige Bundeskanzler Scholz seine vielbeachtete Rede, Stichwort Zeitenwende, in deren Rahmen u. a. eine nachhaltige Stärkung der Bundeswehr zugesagt wurde. Rund ein Jahr später, am 25.03.2023, äußerte sich der Kanzler in einer weiteren Rede zur anhaltenden russischen Aggression wie folgt: „Die Demokratie ist machtvoller, weil sie resilient, weil sie widerstandsfähig ist. Unsere offenen Debatten helfen uns, die besten Antworten zu finden, Fehler zu korrigieren und auf den richtigen Weg zurückzufinden.“ Dann sind wir ja im April 2026 bereits bestens aufgestellt, was auch immer kommen mag.

Nur einige Skizzen: Die Bundeswehr hatte als Friedensarmee im Februar 2022 einen Personalbestand von rund 183.000 Soldaten. Mehr als vier Jahre später, d. h. also aktuell, ist dieser Stand im Wesentlichen unverändert: Derzeit dienen rund 186.000 Soldatinnen und Soldaten in der Bundeswehr. Von diesem Gesamtbestand sind wiederum nach Schätzungen ca. ein Drittel dem Heer zuzuordnen. Anm.: Russland verfügt demgegenüber zurzeit allein bei seinen Landstreitkräften über 1,3 Millionen Soldaten und will diese Zahl weiter auf 1,5 Millionen bis Ende 2026 aufstocken. Die Zahl der kriegsfrontfähigen Soldaten aller Waffengattungen, Heer, Marine, Luftwaffe, Cyber, beläuft sich auf ca. 50.000, d. h. zwei Drittel der Bundeswehr sind, auch im Verteidigungsfall, allein für die Verwaltung bzw. Steuerung der kampffähigen Einheiten eingesetzt. Hinzu kommen rund 81.000 Zivilbeschäftigte, davon wiederum ca. 3.000 im Verteidigungsministerium.

Was sind die Aufwuchsziele der Bundeswehr? Es wird ein Personalbestand von 203.000 Soldatinnen und Soldaten bis 2031 angestrebt. Wirkt das gegenüber den zumal sehr dynamisch, sehr rigoros umgesetzten Vergrößerungszielen des russischen Aggressors nicht beunruhigend wenig? Absolut, zumal davon ausgegangen werden kann, dass noch nicht einmal dieser niedrige Wert erreicht werden wird. Seit mehr als vier Jahren strebt die Bundeswehr eine deutliche Verstärkung an. Gegen sämtliche Versprechen, Zusagen und Inaussichtstellungen aus dem zivilen und militärischen Leitungsbereich hat es, wie aus den eingangs zitierten Zahlen hervorgeht, bislang keine nennenswerten Fortschritte gegeben. Dies wird nach Lage der Dinge auch so bleiben. Warum? Die Bundeswehr hat es zum einen nicht geschafft, die entsprechende Infrastruktur für eine deutlich erhöhte Zahl von Neueinstellungen aufzubauen, u. a. Unterbringung, Schulungskapazitäten, angemessene Zahl von Ausbildern. Zum anderen reichen, trotz aller Marketinganstrengungen, die Bewerberzahlen gerade so aus, die natürlichen Abgänge, ca. 20.000 pro Jahr, auszugleichen. Erschwerend kommt als neues Phänomen eine Abbrecherquote von 25 Prozent während der Probezeit hinzu, mangelnde physische Fitness. Kann eine Wehrpflicht Abhilfe schaffen? Wenn man mit einer Friedenszeit von weiteren zehn bis fünfzehn Jahren rechnen könnte, dann möglicherweise. Kann denn die Bundeswehr im Krisenfall nicht auf eine große Zahl schnell einsetzbarer Reservisten zurückgreifen? Die Zahl dieser Reservisten, sogenannte beorderte Reservisten, beläuft sich aktuell auf etwa 55.000. Zum Vergleich: 1990 konnte die Bundeswehr im Spannungsfall auf rund 800.000 beorderte Reservisten zurückgreifen. Geradezu gruselig wird es, wenn man in diesem Kontext auf das NATO-Mitglied Finnland mit 5,6 Millionen Einwohnern blickt: Finnland kann innerhalb von Tagen 280.000 Reservisten mobilisieren, denen von der NATO ein hoher Kampfwert attestiert wird.

Experten geben Antwort: Einer der besten Kenner der Bundeswehr, Prof. S. Neitzel, hat sich im Herbst 2025 in verschiedenen Formaten, Printmedien, TV-Interviews etc., sehr kritisch über die Zustände bei der Bundeswehr geäußert und diese unter anderem mit der preußischen Armee im Kampf gegen Napoleon verglichen, die 1807 bei Jena und Auerstädt katastrophale Niederlagen erlitt. Allgemein spricht Prof. Neitzel der Bundeswehr den Willen bzw. die Fähigkeit zu grundlegenden Strukturreformen ab, siehe FAZ vom 29.09.2025, ZDF, Maischberger 08.10.2025. Man könnte diese Bewertung für überzogen halten, eine Einzelstimme, wenn nicht die jährlichen Berichte des Wehrbeauftragten im Wesentlichen mit der Kritik von Prof. Neitzel übereinstimmten. Das gilt nicht nur für den Jahresbericht des Wehrbeauftragten Henning Otte für 2025. Auch seine Vorgängerin Eva Högl hatte in ihren Jahresberichten wiederholt massive strukturelle Defizite bei der Bundeswehr beklagt.

Ein Letztes: Die Empörung ist sicherlich ein Meister aus Deutschland. In Bezug auf die Bundeswehr öffnen sich bei bestimmten kulturkampfgeeigneten Themen buchstäblich bis zur Hypertrophie alle verfügbaren Schleusen des bundeswehrkritisch ausgerichteten medialen und politischen Sektors, hier einige Stichworte aus letzter Zeit: KSK, Fallschirmjägerregiment 26, bestimmte Inhalte des Wehrpflichtgesetzes. Recht so!

Bizarr werden diese Vorgänge aber, wenn andere, noch viel kritikwürdigere Vorgänge bei der Bundeswehr demgegenüber wenig mediale Aufmerksamkeit finden und faktisch ignoriert werden. Seit vielen Jahren vernichtet die Bundeswehr durch massive Fehlplanungen, unbegreifliche Verzögerungen und sonstige strukturelle Ineffizienz vor allem im Beschaffungswesen Milliarden von Euro. Die schon lange anhaltende und zudem heftige Kritik des Bundesrechnungshofs, dessen Präsident K. Scheller im Februar 2026 über das Beschaffungssamt der Bundeswehr sagte: „Organisierte Verantwortungslosigkeit“, oder des Bundes der Steuerzahler an dieser Misswirtschaft haben bislang nichts bewirkt. Kein Druck von den Medien und/oder der Straße gegenüber der politischen Führung, diesen „deplorable state of affairs“ durchgreifender Reorganisation zu sanieren. Unter den spektakulären Vorgängen aus jüngerer Zeit sei zur Illustration nur ein Projekt herausgegriffen, die Fregatte 125: Im Juni 2020 wurde vom Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr (BAAINBw) an die holländische Werft Damen Naval ein Auftrag über den Bau von vier Fregatten erteilt, der im Juni 2024 um zwei weitere Fregatten, also auf insgesamt sechs Schiffe, erweitert wurde. Der Baubeginn der ersten Fregatte, „Niedersachsen“, erfolgte im Dezember 2023 mit Fertigstellungsziel 2028. Massive Schwierigkeiten des Herstellers bei den IT-Schnittstellen, Softwareprogramme, führten 2025 zu einem faktischen Abbruch des Projekts, in das bis heute bereits 1,8 Milliarden Euro investiert worden sind. Nunmehr soll die Ablieferung der Fregatte Niedersachsen 2031 erfolgen. Es kann aber auch sein, dass das ganze Beschaffungsprojekt eingestampft wird …

Weitaus schlimmer noch als der finanzielle Verlust ist aber: Die Marine war und ist von allen Teilstreitkräften durch den jahrzehntelangen Rückbau am stärksten betroffen, d. h., die Fähigkeiten, im NATO-Verbund die geforderten Beiträge leisten zu können, sind mit den vorhandenen Ressourcen schon per se nicht gegeben. Durch die neuen waffentechnologischen Entwicklungen wird die deutsche Marine in ihren Möglichkeiten vollends marginalisiert. Die genannten Fregatten wären hier wenigstens ein Schritt in die richtige Richtung gewesen …

Aber wie bereits ausgeführt: Eine nennenswerte Erregungskurve bei all denen, die in Deutschland üblicherweise die öffentliche Meinung vertreten, hat der obige Vorgang, und Hunderte andere, ähnlich oder auch kleiner dimensioniert, allein aus den letzten fünf Jahren, nicht hervorgerufen. Es handelt sich ja zugegebenermaßen auch um langweiligen Kram, schlichtweg nicht sexy genug, um die gewünschte Anzahl an Klicks zu erzielen.

Resilienz/Vorsorge

Auch das Ziel einer nur relativen Krisenfestigkeit bedeutet, dass der Staat zum Schutz der Bevölkerung und nationaler Kulturgüter eine effektive infrastrukturelle Mindestvorsorge in allen Kernbereichen des Daseins sicherstellen muss. Nachfolgend ein kleiner Streifzug zum Stand der Dinge:

Prof. H. Kroemer, Vorstandsvorsitzender der Berliner Charité, äußerte in den letzten Monaten mehrfach deutliche Kritik an der mangelnden Vorbereitung des deutschen Gesundheitssystems auf Krisen und Notfallszenarien. Er beklagte u. a. eine fehlende nationale Strategie nach dem Vorbild der USA oder Schwedens, das Fehlen verbindlicher, großangelegter Notfallübungen, generell unklare Zuständigkeiten und vielfach unterdimensionierte Notstromreserven in den meisten Krankenhäusern, siehe auch im Spiegel-Interview vom 29.03.2026. Uneingeschränkt unterstützt wird diese Einschätzung durch den Präsidenten des Deutschen Roten Kreuzes, Hermann Gröhe, der in einem Interview mit dem Berliner Tagesspiegel vom 02.04.2025 die chronische Unterfinanzierung des Bevölkerungsschutzes monierte und hierbei die mangelnde Krisenfestigkeit der deutschen Krankenhäuser beklagte. Gröhe verlangte einen nachhaltigen Kraftakt auf allen politischen Ebenen: „Tritt der Krisenfall erst ein, ist es für Vorsorge zu spät.“

Seit über vier Jahren wird im Wochenrhythmus in deutschen Medien über die russischen Angriffe auf die ukrainische Zivilbevölkerung berichtet, Drohnen, Marschflugkörper, ballistische Raketen. Nach Schätzungen sind diesem Terror bislang mindestens 15.000 Menschen zum Opfer gefallen, die Zahl der Verletzten liegt bei ca. 30.000. Die Fertigungskapazität Russlands allein im Drohnenbereich, hier: Langstrecken- und Angriffsdrohnen, dürfte sich nach Geheimdienstbewertungen im Jahre 2026 auf über 300.000 erhöhen. Angesichts dieser Bedrohungslage und der Erfahrungen der Ukraine, deren Opferzahlen nur dank eines breitflächig und schnell entwickelten Schutzraumsystems noch vergleichsweise niedrig sind, ist davon auszugehen, dass die Bundesregierung alles unternommen hat, um der deutschen Bevölkerung wenigstens einen Mindestschutz zu gewährleisten. Schweiz: 100 Prozent Schutzraumversorgung. Wo stehen wir also?

Deutschland hat, Stand April 2026, immer noch so gut wie gar nichts an entsprechender Infrastruktur. Es gibt, so wie schon vor Beginn des Ukrainekrieges, 579 dem Zivilschutz gewidmete öffentliche Schutzräume, die aber alle erst über eine Kernsanierung ihren ursprünglichen Zweck erfüllen können. Selbst dann bieten diese Schutzräume maximal Platz für ca. 500.000 Menschen, also weniger als ein Prozent der Bevölkerung. Wann diese Sanierungsarbeiten abgeschlossen sein werden, bleibt offen. Es ist geplant, für eine weitere Million Menschen Schutzräume zu schaffen. Als Zielmarke wird 2029 genannt, d. h. im Klartext: In den dreißiger Jahren darf mit einer minimalen Verbesserung in diesem Elementarbereich gerechnet werden.

Der Kulturhistoriker Hubertus Butin äußerte sich vor etlichen Wochen zu dem eher exotischen Thema des Schutzes von Kulturgütern, d. h. maßgeblich dem Schutz von Museumsbeständen, in Deutschland, siehe FAZ vom 28.03.2026. Die Recherchen wurden durch den Krieg in der Ukraine ausgelöst bzw. durch die bewundernswerten Anstrengungen der Ukraine, der beabsichtigten Zerstörung des nationalen Kulturbestandes durch Russland schnellstmöglich und nachhaltig entgegenzutreten. Die Zahl der deutschen Museen liegt je nach Einordnung bei rund 6.700 oder rund 7.500. Abgesehen von einer Handvoll Einrichtungen, z. B. den Staatlichen Museen in Berlin/SMB oder den Staatlichen Kunstsammlungen Dresden/SKD, gibt es für die Tausende von anderen Instituten keine Möglichkeit, ihren Bestand rechtzeitig in kriegsfeste Bereiche, Bunker, Stollen, auszulagern. Nur ein Bruchteil der wertvollsten nationalen Kunstschätze könnte also im Kriegsfalle effektiv geschützt werden. Nichts deutet darauf hin, dass sich an diesem Zustand auf absehbare Zeit irgendetwas ändern wird. Der letzte Weltkrieg hatte, sicherlich selbstverschuldet, bereits brachiale Verluste in den deutschen Museumsbeständen zur Folge. Diesmal liegt die Schuld an der möglichen Vernichtung weiteren nationalen Kulturgutes allerdings ausschließlich in der Unfähigkeit oder Unwilligkeit der Verantwortlichen, rechtzeitig für ausreichenden Schutz Sorge zu tragen. Ein weiteres bemerkenswertes Beispiel dafür, wie die politischen Entscheidungsträger dieses Landes den Begriff der Verantwortungsethik interpretieren.

Seit Jahren empfiehlt das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe, BBK, der Bevölkerung die Anlage eines Notvorrats für den Krisenfall, der den Lebensmittel-, Trinkwasser- und ggf. Medikamentenbedarf für einen Zeitraum von mindestens zehn Tagen abdecken soll. Seit 2016 rufen die jeweiligen Präsidenten des Amtes, zuletzt Ralph Tiesler im März 2026 in öffentlichen Statements, u. a. dazu auf, die Bevölkerung stärker für Risiken zu sensibilisieren, weil der Staat Krisen nicht allein bewältigen könne, und die Kompetenz der Bürger für Krisensituationen, Selbsthilfefähigkeit, deutlich zu verbessern. Der ehemalige Präsident Tiesler sprach in einem Interview in diesem Zusammenhang sogar ausdrücklich von der Möglichkeit eines russischen Angriffs, WDR 5, Neugier genügt, 23.07.2025. Das ist eigentlich klar genug.

Wie sieht es aktuell aus? Hierzu gibt es verschiedene Erhebungen, Umfragen, Analysen, Studien etc., die ein sehr gemischtes Bild vermitteln. Einige Kerndaten: Das BBK hat in einem umfangreichen Forschungsprojekt PREP, 2024 bis März 2026, festgestellt, dass nur etwa die Hälfte der Bevölkerung, 46 Prozent, einen solchen Vorrat für drei bis zehn Tage angelegt hat. Allerdings wird dieser Prozentsatz noch weiter relativiert, da lediglich 15 Prozent dieser Haushalte über eine stromunabhängige Energiequelle, z. B. einen Gaskocher, verfügen. Damit gibt es auch für diesen Personenkreis bei einem längeren Stromausfall, Blackout, keine Möglichkeit zum Kochen und für die Warmwasserbereitung etwa für die Körperhygiene. Das Presse- und Informationsamt der Bundesregierung, BPA, gibt regelmäßig Meinungsumfragen zum Vorsorgeverhalten der Bevölkerung in Auftrag. Interessant ist hier die Frage nach den größten Sorgen, Krisenszenario. 47 Prozent der Bevölkerung sorgen sich um die Bedrohung der Energieversorgung und sonstiger kritischer Infrastrukturen durch Cyberattacken. 66 Prozent rechnen innerhalb der nächsten fünf Jahre mit zunehmenden Stromausfällen durch Sabotage. Die erstgenannten Umfrageergebnisse korrelieren offensichtlich mit den letztgenannten: Ungeachtet aller Warnungen von Seiten der Politik, hoher Militärs und einer Vielzahl von Experten über die deutlich erhöhte Eintrittswahrscheinlichkeit einer militärischen Auseinandersetzung mit Russland weigert sich ein Großteil der Bevölkerung nach wie vor, einen solchen Großkonflikt als sehr reales Risiko für sich selbst und das eigene Umfeld zu verinnerlichen.

Mangelndes Bewusstsein als Kernproblem der Krisenfestigkeit

Aus den vorstehenden Ausführungen ergibt sich eine sehr unkomfortable und rational nicht auflösbare Erkenntnis: Ein erheblicher Teil der deutschen Bevölkerung, über sämtliche Altersgruppen hinweg, alle denkbaren Berufsgruppen und entsprechenden Qualifikationen einschließend, ideologie- und religionsübergreifend, ist im fünften Jahr des russisch-ukrainischen Krieges trotz all dessen Folgewirkungen nicht willens oder nicht in der Lage, die faktenbelegt mittlerweile steil aufsteigende Gefahrenlage für Deutschland zu sehen und entsprechend zu handeln. Es will auch niemand aus diesem Teil der Bevölkerung darüber nachdenken, dass die mittlerweile über achtzig Jahre andauernde europäische Friedensperiode historisch gesprochen eine Anomalie ist, ein Zeitfenster, mit dessen Ende bei dieser Dauer per se jederzeit gerechnet werden muss. Nach Giuliano da Empoli leben wir ja auch ohne Putin bereits wieder in einem Zeitalter der Raubtiere, Die Stunde der Raubtiere, Beck 2025.

Womit lässt sich eine solche unbegreifliche intellektuelle Selbstverzwergung erklären? Eine mögliche Antwort: Der amerikanische Historiker, Philosoph und Anthropologe Jonathan Lear, 1948 bis 2025, verfasste 2006 eine bahnbrechende Untersuchung zu dem Phänomen der kollektiven Leugnung, Radical Hope: Ethics in the Face of Cultural Devastation, Harvard University Press 2008. Kurz gefasst: Auch moderne Zivilisationen sind häufig unfähig, sich ihre eigene Vernichtung überhaupt vorzustellen. Dieser „blinde Fleck“, blind spot, ist nicht bloß ein Mangel an Information, sondern eine strukturelle Unwilligkeit, die Möglichkeit von Zerstörung und Verwüstung zu akzeptieren. Der von J. Lear in diesem Text vorgeschlagene Lösungsansatz der „Radikalen Hoffnung“, radical hope, wird hier nicht weiter vertieft, weil dieser ganz offenkundig ein völlig anderes Szenario als einen Krieg im Fokus hat.

Schlusswort: Ex-Bundeskanzler Scholz sprach, wie weiter oben zitiert, von der Überlegenheit der Demokratie in der Fähigkeit, auf Krisen angemessen und effektiv zu reagieren. Über die Richtigkeit dieser Aussage, jedenfalls per Stand heute, darf man wohl füglich streiten. Ausdrücklich gilt aber auch hier: Wer zu früh das Handtuch wirft, also resigniert, verliert das Gefühl der Selbstwirksamkeit, den unverzichtbaren Glauben daran, das eigene Leben aktiv gestalten zu können.

Bad Reichenhall, 12.04.2026
Jörg Hille

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