Koalition der Willigen: „Waffenstillstand“ – als robuster Friede?

Von unserem Autor Dr. Klaus Olshausen
Zusammenfassung

Die Koalition der Willigen will seit ihrer Gründung einen bedingungslosen Waffenstillstand im Krieg gegen die Ukraine erreichen. Die Zustimmung der Ukraine wird durch Sicherheitsgarantien, auch durch eigene Truppen zur Absicherung der Waffenruhe, möglich. Die ablehnende Haltung Putins kann nicht durch Angebote an den Aggressor geändert werden, sondern er muss durch wirksame Unterstützung der Ukraine die Aussichtslosigkeit seiner Ziele erkennen und seine Beurteilung hinsichtlich eines Endes des Krieges verändern. Sollte es dazu kommen, zeigt die Koalition der Willigen aber keine Mittel und Wege auf, wie sie durch Verhandlungen eine freie, unabhängige, souveräne Ukraine schaffen will und kann. Schon außerhalb der territorialen Fragen wird man Putin nur durch strikte, ja verschärfte Sanktionen Zugeständnisse im Sinne des Friedensplans von 2022 und des 20-Punkte-Plans von 2025 abringen können. Für alle territorialen Zugeständnisse an den Aggressor im Zusammenhang mit einem Waffenstillstand entlang der Frontlinie muss klar sein, dass dies eine de facto Hinnahme russischer Kontrolle darstellt, aber keine de jure Aufgabe von Teilen des Landes sein kann und darf. In jedem Fall verlangt eine absehbar ablehnende Haltung Putins, das erfolgreiche Bestehen der Ukraine im aufgezwungenen Krieg weiter zu gewährleisten – „as long as it takes“ – auch für die Freiheit Europas.

Analyse

Nach dem G7-Treffen in Evian und dem NATO-Gipfel in Ankara fand am 13. Juli in Paris das 16. Treffen der Koalition der Willigen statt, die sich 2025 in dieser Form unter der Führung Frankreichs und Großbritanniens gebildet hatte. Das vorrangige politische Ziel ist ein bedingungsloser Waffenstillstand. Bei der ablehnenden Haltung im Kreml ist klar, dass die militärische und politische Unterstützung der Ukraine, nicht nur bei der Luftverteidigung, massiv und schnell verstärkt werden muss.

Um der Ukraine die Zustimmung zu einem Waffenstillstand mit einem Russland Putins zu ermöglichen, werden die Sicherheitsgarantien, die bereits Anfang Januar zusammengestellt wurden, mit der Bildung einer MNFU (Multinational Force for Ukraine) zu Lande, in der Luft und zur See konkretisiert. Hauptquartier und Kräfte sollen noch in diesem Jahr ihre Bereitschaft in Übungen in den Nachbarländern der Ukraine herstellen und beweisen. Man kann dies als eine Art „intra war deterrence“ bezeichnen.

Diese „rein defensive“ Rückversicherung ist aber nur wirksam, wenn dem Kreml klar ist, dass ein erneuter Angriff gegen die Ukraine den militärischen und politischen Einsatz der Koalition bedeutet. In dieser Hinsicht sind das Pressestatement und die Aussagen der Regierungschefs auf der Pressekonferenz nicht zweifelsfrei. Die Feststellung, dass ein künftiger Waffenstillstand unumkehrbar sein muss, orientiert sich an den Erfahrungen nach den Vereinbarungen von Minsk I (2014) und Minsk II (2015). Um das zu erreichen und den denkbaren Einsatz eigener Kräfte einzugrenzen, wird klar festgelegt, die Ukraine mit ihren Streitkräften so umfassend auszustatten, dass sie eine eigene Abschreckungsfähigkeit gegen das Russland Putins erreicht, sich aber auf die Rückversicherung der Koalition der Willigen verlassen kann.

Um Russland überhaupt für einen Waffenstillstand „bereit zu machen“, ist der Koalition klar, dass die wirtschaftlichen und finanziellen Sanktionen gegen Russland erweitert und lückenlos verschärft werden müssen und Russland andererseits an der Front und durch eine zügige Verbesserung der Luftverteidigung über der Ukraine im ganzen Land wirksame Erfolge verwehrt werden.

Sollte auf diesem Weg ein bedingungsloser Waffenstillstand erreicht werden, dann kann das nicht gleichgesetzt werden mit den Worten, die in der Presserklärung wiederholt auftauchen: „robuster, solider, gerechter Friede“. Denn jeder bedingungslose Waffenstillstand belässt dem Aggressor nicht nur die seit 2014 annektierte Krim, sondern auch alle eroberten und „national annektierten“ Gebiete der vier Oblaste Luhansk, Donezk, Saporischschja und Cherson.

Es gibt zwar in westlichen Erklärungen weiter die Aussage, dass eine freie, unabhängige, souveräne Ukraine in ihren Grenzen von 1991 im Sinne des Völkerrechts wiederhergestellt werden soll. Aber aus allen bisherigen Verlautbarungen der Koalition der Willigen wird nicht erkennbar, auf welchem Wege und mit welchen Mitteln sie auf der Basis eines solchen Waffenstillstandes den Aggressor nicht nur „eindämmen“ – was mit Minsk II nicht erreicht worden ist –, sondern sogar zur Aufgabe ukrainischer Gebiete und zur Befreiung von Ukrainern bewegen oder zwingen will.

Es wird schon herausfordernd genug, alle dringend erforderlichen Zugeständnisse des Aggressors zu erreichen, die außerhalb der territorialen Fragen für eine freie Ukraine unerlässlich sind. Neben den zehn Punkten des Friedensplans von Präsident Selenskyj seit dem G20-Gipfel im November 2022 stellen die E3 (Frankreich, Großbritannien, Deutschland) in ihrer Erklärung vom 7. Juni 2026 gemeinsam mit Präsident Selenskyj zwei Punkte besonders heraus. Zum einen „internationale Grenzen dürfen nicht mit Gewalt verändert werden“ und deshalb zum anderen „Russisches Vermögen (assets) bleibt gesperrt beziehungsweise eingefroren, bis Russland den Angriffskrieg beendet und der Ukraine Kompensationen für den verursachten Schaden leistet.“

Wenn das die Auffassung der Koalition der Willigen bleibt und Putin wegen militärischer und wirtschaftlicher Schwächen einem Waffenstillstand entlang der jeweiligen Frontlinie entgegen seiner bisher starren Haltung zustimmt, darf dies nicht mit einer Lockerung der Sanktionen verbunden sein. Selenskyjs 10-Punkte-Friedensplan vom November 2022 und der 20-Punkte-Plan vom 24. Dezember 2025 als Ergebnis der Besprechungen der USA und der Ukraine in Florida bieten Möglichkeiten, ein abgestuftes Konzept für Verhandlungen zu schnüren.

Dabei stehen die Fragen einer Nichtangriffsvereinbarung im Vordergrund, um das Wiederaufflammen russischer Angriffe zu verhindern. Deren Einhaltung muss seitens der Koalition der Willigen glaubwürdig abgesichert werden, und zwar durch wirksame Unterstützung im Fall eines erneuten russischen Angriffs ähnlich dem Artikel 5 des NATO-Vertrags. Dann können weitere Punkte verhandelt werden, und jeder verhandelte Teilabschnitt muss mit einer „Snapback-Regel“ für alle Sanktionen und Eingriffe abgesichert werden.

Ohne zu diesem Zeitpunkt einzelne Elemente aller kontroversen Gebietsfragen aufzuschlüsseln, sollte klar sein, dass die westlichen Verhandlungspartner von der Ukraine keine de jure Aufgabe von Landesteilen einschließlich der Krim erwarten, geschweige denn verlangen.

Da all diese Punkte keinesfalls eine unkritische russische Zustimmung erwarten lassen, werden die Ukraine und ihre Unterstützer absehbar das erfolgreiche Bestehen im aufgezwungenen Krieg gewährleisten müssen – „as long as it takes“ –, wie die Staaten der Koalition der Willigen und viele Partner immer wieder unterstrichen haben.

Anmerkung: Ich habe ausschließlich Rechtschreibung, Zeichensetzung und offensichtliche grammatikalische Fehler korrigiert. Fachbegriffe wie MNFU, intra war deterrence, de facto, de jure, DCA oder die inhaltliche Argumentation habe ich unverändert belassen. Lediglich stilistisch eindeutige Fehler wie „Waffenstilstand“ → „Waffenstillstand“, „anderseits“ → „andererseits“, fehlende Kommas sowie einzelne Kasus- und Kongruenzfehler wurden berichtigt.

Anmerkungen: Der Beitrag gibt die persönliche Auffassung des Autors wieder.

Über den Autor: Generalleutnant a.D. Dr. Klaus Olshausen war von 2006 bis 2013 Präsident der Clausewitz-Gesellschaft. Zuvor war er Deutscher Militärischer Vertreter im Militärausschuss der NATO, bei der WEU und EU, HQ NATO, Brüssel. Dr. Olshausen gehört dem Fachbeirat des Sicherheitsforum Deutschland und ist Mitbegründer dieser Initiative. 

Bild: Magda Ehlers, pexels

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