Frieden sichern durch Kriegstauglichkeit

Ein Kommentar von unserem Autor Dr. Klaus Olshausen

In der hitzigen Debatte zum Wehrdienst, ja zur Wehrpflicht, stand nicht im Mittelpunkt, was die Sicherheit erfordert, sondern was wir den jungen Männern zumuten können – ja, wie wir sie mit „Angeboten“ gewinnen können. Und das vor dem Hintergrund einer Bedrohung, die in derselben Woche von BND, Verfassungsschutz und MAD plastisch vorgetragen wurde.

Zusammenfassung

Fähigkeitsprofile für die Gesamtverteidigung Deutschlands im Bündnisrahmen sind klar und akzeptiert. Und die Ukraine lehrt, dass für wirksame Abschreckung nicht nur die Worte gelten: „Kämpfen zu können, um nicht kämpfen zu müssen“, sondern vor allem der anschließende Halbsatz: „Kämpfen zu können – und zu wollen, wenn man kämpfen muss.“

Hier wird deutlich, wie abgehoben und ohne Orientierung an Wirklichkeiten die moralisch aufgeladene Kritik am Wort und an der Substanz der „Kriegstauglichkeit“ ist. Und wenn die EKD dann noch dem Wehrdienst die sogenannten „Friedensdienste“ gegenüberstellt, wird unterschlagen, wie wichtig ein kompetenter Wehrdienst gerade für den Frieden ist.

Die beste Grundlage für eine wirkungsvolle Abschreckung bleibt die Tauglichkeit nach Können und Wollen, sich im Krieg zu behaupten und den Angreifer zurückzuweisen. So ist der derzeit gerne zitierte Satz von Willy Brandt – „Frieden ist nicht alles, aber ohne Frieden ist alles nichts“ – zu ergänzen durch die Erkenntnis: „Ohne Sicherheit ist der Friede in Gefahr.“


Analyse

In der vergangenen Woche haben die Debatten und Auseinandersetzungen um den künftigen Wehrdienst für eine erfolgreiche Abwehrbereitschaft unserer Gesellschaft an Intensität und Schärfe zugenommen. Auslöser war das Einbringen des Gesetzentwurfs der Regierung zum künftigen Wehrdienst.

In derselben Woche erläuterten die Präsidenten der Sicherheitsbehörden – BND, Verfassungsschutz und MAD – in einer öffentlichen Anhörung im Bundestag die real existierende und absehbare Bedrohung, insbesondere durch das imperial handelnde Russland. Alle ließen dabei keinen Zweifel, dass Russland mit nicht-kinetischen militärischen, aber auch vielen nicht direkt militärischen Maßnahmen Deutschland wie das ganze westliche Europa schon heute provoziert und testet, ob und wie sie sich gegen unterschiedliche Angriffe wehren können – und wehren wollen.

Seit fast vier Jahren zeigt Russland, dass es seine revisionistisch-imperialen politischen Zwecke auch mit einem brutalen Angriffskrieg gegen die freie, demokratische und souveräne Ukraine durchsetzen will. Die NATO-Staaten haben deshalb in den vergangenen Jahren wieder detaillierte regionale Verteidigungspläne aufgestellt. Daraus ergibt sich für jedes Land ein Fähigkeitsprofil, dem auch Deutschland zugestimmt hat.

Neben den militärischen Anforderungen wurden auch gesamtstaatliche und gesellschaftliche Maßnahmen in den Blick genommen, damit die geplante Gesamtverteidigung jedes Landes Angriffe jeder Art – also militärisch oder nicht-militärisch – erfolgreich abwehren und den Angreifer in seine Schranken verweisen kann. Jede erfolgreiche Abschreckung lebt davon, dass der Angreifer erkennt, dass er sich gegen die vorhandene Abwehrmacht nicht durchsetzen kann und die Verteidiger überzeugt sind, dass sie jeden Abwehrkampf gewinnen können.

Das verlangt, die Abschreckung vom Krieg her zu denken. Nur und erst, wenn man überzeugt ist, dass die eigene Gesamtverteidigung jeder Kriegshandlung erfolgreich begegnen kann, kann man bei den heutigen und absehbaren Bedrohungen durch Russland politische und diplomatische Wege beschreiten, die feindliche Absichten Putins eingrenzen und ihn zur Überprüfung seines imperialen Handelns veranlassen können.

Wir müssen also die zur Standardformel erstarrte Feststellung der Abschreckung – „kämpfen zu können, um nicht kämpfen zu müssen“ – um die entscheidende Aussage erweitern: „kämpfen können – und wollen, wenn man kämpfen muss.“

Im Angesicht des russischen Angriffskrieges gegen die Ukraine wird dies praktisch sichtbar. Die Verteidigungsfähigkeit der Ukraine im Februar 2022 und die schon vor dem Kriegsausbruch ausgeschlossene kollektive Selbstverteidigung der westlichen Staaten bewirkten offensichtlich keine glaubwürdige Abschreckung Putins vor seinen imperialen Schritten. Aber nachdem die Abschreckung gescheitert war, galt für die Menschen in der Ukraine ab Tag eins, kämpfen zu wollen – und zu kämpfen mit dem, was sie eben hatten und was ihnen andere Länder und Menschen gegeben haben – und weiter geben.

Es ist offensichtlich, dass ein Abwehrerfolg der Ukraine um vieles wahrscheinlicher gewesen wäre, wenn das Land vorher – auch mit Freunden und Partnern – seine Kriegstauglichkeit hergestellt hätte.

Dieses Beispiel der letzten Jahre macht deutlich, wie moralisch abgehoben und ohne Orientierung an Wirklichkeiten die Kritik an dem Wort „Kriegstauglichkeit“ ist, das Minister Pistorius benutzt hat, um die Herausforderung klar zu benennen – und nicht hinter dem weicheren Begriff „verteidigungsfähig“ zu vernebeln.

Denn nur, wenn Russland weiß, dass wir einen von ihm aufgezwungenen Krieg erfolgreich abwehren können, weil wir unsere kriegstaugliche Gesamtverteidigung hergestellt haben, kann Putin seine revisionistischen Absichten und sein Handeln verändern. Dann – und nur dann – können politische Gespräche und diplomatische Initiativen versuchen, eine internationale Ordnung wieder zu festigen.

Ebenso untauglich ist die Gegenüberstellung von „Wehrdienst“ und „Friedensdiensten“. Soll das heißen, dass unser Wehrdienst nicht dem Frieden dient? Im Sinne der Vorbereitung einer Gesamtverteidigung für den Frieden gibt es militärische, nicht-militärische und zivile Aufgaben. Die einen sind dem Frieden ebenso verpflichtet wie die anderen.

Deshalb ist es unredlich, wenn die EKD den Wehrdienst verbal allen anderen Friedensdiensten entgegensetzt. Dass die Gesamtverteidigung neben den Soldaten und ihren Streitkräften vielfältige andere Gruppen in Staat und Gesellschaft zu einem funktionsfähigen Ganzen zusammenführen muss, kann in den seit 2024 verfügbaren Rahmenrichtlinien für die Gesamtverteidigung und den Arbeiten am „Operationsplan Deutschland“ nachgelesen werden.

Die Aussagen und Einschätzungen zur heutigen und absehbaren Bedrohung durch die deutschen Sicherheitsbehörden unterstreichen die Notwendigkeit, den Aufbau und Ausbau der militärischen und zivilen Fähigkeiten rasch und mit großer Energie voranzubringen.

Die beste Chance für eine wirkungsvolle Abschreckung bleibt die Tauglichkeit nach Können und Wollen, sich im Krieg zu behaupten und jeden Aggressor zurückzuweisen.

Angesichts der Anforderungen an alle Teile von Staat und Gesellschaft sollte man endlich aufhören, die erforderliche Kriegstauglichkeit als „Kriegstreiberei“ zu diffamieren und dem Wehrdienst dann auch noch sogenannte Friedensdienste entgegenzustellen.

Der in diesen Tagen häufig zitierte Satz von Willy Brandt – „Frieden ist nicht alles, aber ohne Frieden ist alles nichts“ – ist zu ergänzen durch die Erkenntnis: „Ohne Sicherheit ist der Friede in Gefahr.“

Über den Autor: Generalleutnant a.D. Dr. Klaus Olshausen war von 2006 bis 2013 Präsident der Clausewitz-Gesellschaft. Zuvor war er Deutscher Militärischer Vertreter im Militärausschuss der NATO, bei der WEU und EU, HQ NATO, Brüssel. Dr. Olshausen gehört dem Fachbeirat des Sicherheitsforum Deutschland und ist Mitbegründer dieser Initiative. 

„Frieden durch Stärke“ – was braucht es, um die Bundeswehr bis 2029 vollumfänglich auszurüsten? 

Ein Beitrag von Dr. Hans C. Atzpodien, Hauptgeschäftsführer BDSV e.V., Berlin

Immer wieder hören wir das aktuelle Motto „Peace through strength“ oder „Frieden durch Stärke“. Die darin steckende politische Einsicht ist der inzwischen unabweisbaren Tatsache geschuldet, dass friedenssichernde Institutionen wie die Vereinten Nationen zu „zahnlosen Tigern“ geworden sind und die seit der KSZE auf Verträgen aufbauende europäische Friedensordnung in den letzten Jahren – vor allem 2022 – brutal gebrochen wurde. Dieser Tatsache müssen wir uns stellen – und tun es ja in Deutschland auch.

Die der NATO gegenüber bis 2035 versprochene Steigerung unserer Verteidigungsausgaben auf 3,5 % unseres Bruttoinlandsprodukts (BIP) wollen wir bereits 2029 erreichen. Allein von jetzt bis zum Ende des Jahres 2029 wollen wir rund 275 Mrd. Euro für Rüstung ausgeben – davon 200 Mrd. Euro aus den regulären Verteidigungshaushalten und 75 Mrd. Euro aus dem 2022er Sondervermögen. Hinzu kommen noch die Ukraine-Hilfen sowie die Aufwendungen für die Erneuerung militärisch relevanter Infrastruktur. Allein im Jahr 2029 werden rund 40 % des Bundeshaushalts für Verteidigung und militärisch bedeutsame Infrastrukturmaßnahmen aufgewendet werden.

Nach Einschätzung des Kiel-Instituts kann eine in der EU wirksame Erhöhung der Verteidigungsausgaben auf 3,5 % des BIP das europäische BIP insgesamt um 0,9 % bis 1,5 % steigern. Wir reden bei den Rüstungsausgaben also – wenngleich aus bedauerlichem geopolitischem Anlass – über ein gewaltiges Konjunkturprogramm, das uns zudem in einer Phase trifft, in der einige Branchen – unter anderem die Automobilzulieferindustrie – Auslastungsprobleme haben. Daher gilt es, alle verfügbaren Produktivkräfte bestmöglich zu bündeln, um den Output an Rüstungsgütern aus heimischer Produktion schnellstmöglich hochzufahren.

„Schnellstmöglich“ bedeutet, dass nach den Planungsvorgaben der NATO und den daraus abgeleiteten Beschaffungszielen der Bundeswehr viele Güter spätestens bis 2029 bei der Truppe zulaufen müssen. 2029 ist – nach vielfach wiederholten Aussagen unserer obersten Sicherheitsorgane – der Zeitpunkt, zu dem man Russland zutraut, seine offensichtlich aggressive Haltung in vollem Umfang der NATO zuzuwenden. Sicherheitspolitische Warnsignale in Form bekannter „Nadelstiche“ erleben wir ja bereits heute.

Hier stehen die Systemhäuser der deutschen Sicherheits- und Verteidigungsindustrie in der ersten Reihe der Verantwortung. Sie müssen ihre bekannten Produkte nun in höherer zeitlicher Anspannung reproduzieren, was automatisch zu Druck in den entsprechenden Lieferketten führt. Schwachstellen in der Vormaterialversorgung oder im Workflow bestimmter Lieferketten-Glieder müssen sofort erkannt und beseitigt werden. Solche Schwachstellen liegen keineswegs immer nur auf Seiten der Auftragnehmer. Es kann sich auch um Verzögerungen bei Mitwirkungshandlungen der öffentlichen Seite handeln – etwa in Form der Erteilung notwendiger Zertifikate durch die Wehrtechnischen Dienststellen im Geschäftsbereich der Bundeswehr-Beschaffung oder um Sicherheitsermächtigungen, die von Beschäftigten der Industrie benötigt werden, wenn sie mit geheimgeschützten, eingestuften Informationen umgehen müssen.

Dann muss für die entsprechenden Mitarbeiter beim Bundeswirtschaftsministerium eine Sicherheitsermächtigung zum Umgang mit derart klassifizierten Informationen eingeholt werden, deren Bearbeitung auf Seiten der Landesverfassungsschutzämter jedoch oft Monate in Anspruch nimmt.

Eine gute Nachricht ist, dass sich für das von der Industrie zu leistende „Upscaling“ viele Unternehmen zur Unterstützung sowohl mit sachlichen als auch personellen Ressourcen anbieten – teilweise sogar mit kompletten Werken, die sie gerne in den Dienst beschleunigter Rüstung stellen wollen. In manchen dieser angebotenen Fälle ist der Schritt aus dem Automobilzulieferbereich zur Rüstung zu groß, als dass man ihn schnell gehen könnte. In anderen Fällen jedoch erweisen sich diese Angebote als hochinteressant.

Hier ist vor allem ein schnelles „Matchmaking“ vonnöten, also das Zusammenbringen geeigneter Angebote mit geeigneter Nachfrage auf einer professionell gestalteten Plattform. Diese Plattform hat der BDSV zusammen mit dem Bundesverband Materialwirtschaft, Einkauf und Logistik (BME) in den letzten Monaten erfolgreich entwickelt. Sie steht allen interessierten Unternehmen zur Verfügung. Die Plattform soll vor allem bewirken, dass dort, wo sich in den Lieferketten das Zuschalten weiterer Ressourcen als erforderlich erweist, sehr schnell eine entsprechende Transparenz über die einschlägigen Angebote hergestellt werden kann. Vor allem geht es hierbei um die Vermeidung von Zeitverlusten durch mühsames Suchen.

Am Ende jedoch obliegt die Frage, wie eine zeitlich stringente Auftragsabwicklung über die Lieferketten hinweg gelingt, in jedem Einzelfall dem Systemhaus, das als Generalunternehmer für den jeweiligen Auftrag fungiert. Deren Zulieferportale bieten dementsprechend auch die abschließende Messlatte dafür, wer dort als Lieferant zum Zuge kommen kann – und wer nicht.

Eine weitere wichtige Facette bildet die Finanzierung des Upscaling-Prozesses. Vor allem nimmt die Bundeswehr selbst Geld in die Hand, um eine ausreichende Vorfinanzierung notwendiger und schnell durchzuführender Investitionen sicherzustellen. Dort aber, wo in den Lieferketten diese Mittel nicht schnell genug ankommen, müssen Banken und private Finanziers bereitstehen.

Tatsächlich hat sich die von der EU unter dem „Green Deal“ zunächst erzeugte Abneigung gegenüber Rüstungsfinanzierungen unter den gegebenen Rahmenbedingungen vielerorts ins Gegenteil verkehrt: Finanzinstitute wollen heute vielfach helfen – entweder mit Krediten oder mit eigenkapitalersetzenden Mitteln. Auch die Kreditanstalt für Wiederaufbau steht bereit, entsprechende Finanzierungen mit Fördermitteln zu unterstützen. Alles in allem bestehen also gute Voraussetzungen, um das Ziel 2029 auch aus industrieller Sicht zu schaffen.

Im März 2025 gab die EU ein von der Hohen Repräsentantin und Kommissionsvizepräsidentin Kaja Kallas sowie dem EU-Defence-Kommissar Andrius Kubilius verfasstes „White Paper on Joint Defence Readiness 2030“ heraus, dem im Oktober 2025 die „Roadmap Defence Readiness 2030“ folgte.

Die „Defence Readiness Roadmap 2030“ beschreibt einmal mehr die angespannte sicherheitspolitische Lage in Europa. Dass dabei eine starke, resiliente und innovative Industrie- und Technologie-Basis in Europa entscheidende Bedeutung hat, kann nicht oft genug betont werden. Wichtig und terminologisch in EU-Papieren neu erscheint der Gedanke, dass sich unter der Leitung der European Defence Agency (EDA) zwischen einzelnen Mitgliedstaaten „Fähigkeitskoalitionen“ bilden sollen. Unter EDA-Moderation führt dies idealerweise zu einem von den Mitgliedstaaten verabredeten rüstungspolitischen „Bebauungsplan“, wie ihn der BDSV schon früher gefordert hat.

Wie in einigen Medien – z. B. in der FAZ vom 17.10.2025 – zu lesen war, hat sich diese Betonung der Verantwortung der Mitgliedstaaten erst zuletzt im Diskurs zwischen einigen Staats- und Regierungschefs mit der EU-Kommissionspräsidentin herausgebildet. Ähnlich muss es mit der Betonung der Bedeutung der NATO gewesen sein, die wohl vor allem auf Druck von Bundeskanzler Merz deutlich hervorgehoben wurde.

Dass die EU-Mitgliedstaaten laut „Roadmap“ ihre Rüstungsbeschaffung aus Europa fühlbar erhöhen sollen, ist ein von uns absolut unterstütztes Ziel. In ihrem industriebasierten Teil bleibt die Roadmap allerdings wieder recht allgemein. Es werden Erleichterungen im Bereich des Wettbewerbs- und Beihilferechts angekündigt, ohne dass diese bereits präzisiert werden. Auch wird die Bedeutung von Künstlicher Intelligenz (KI) für Rüstungstechnologien hervorgehoben. Zum kritischen Zugang zu relevanten KI-Trainingsdaten wird jedoch lediglich eine „Beschleunigung der Vereinfachung“ angekündigt – was in der Diktion der Brüsseler Bürokratie auf eine noch anhaltende Debatte in Sachen Datenschutz hindeutet.

Beim Zugang zu kritischen Rohstoffen geht die Roadmap nicht auf die jüngsten Ankündigungen der Volksrepublik China zu weiter verschärften Ausfuhrkontrollen für Seltene Erden sowie damit vermischte Stoffe ein. Die Kommission verharrt hier im Status von Risikoanalysen und Untersuchungen alternativer Bezugsquellen. Auch die EU-Initiativen zur Förderung von Qualifizierungsprogrammen für Beschäftigte, die aus anderen Branchen in die Defence-Industrie wechseln wollen, sind ein positiver Beitrag – ebenso der Abschluss regulatorischer Vereinfachungen für neue Rüstungsprojekte („Defence Readiness Omnibus“) und die Absicht, den Zugang zu Finanzierungen weiter zu erleichtern.

All dies verharrt jedoch im Status von Ankündigungen. Dass die Kommission für Mitte 2026 einen europäischen „Defence Industry Summit“ ankündigt, ist ebenfalls zu begrüßen, darf aber nicht auf Konferenzaktionismus beschränkt bleiben.

Fazit: Das Roadmap-Papier ist voller guter Statements, Ankündigungen und Appelle. Ob wir aber 2030 „Defence Readiness“ erreichen werden oder nicht, hängt in allererster Linie von den Mitgliedstaaten mit den großen Budgets ab!

Damit nochmals zu uns in Deutschland: Mit den Haushaltsansätzen der kommenden Jahre für Rüstung und für militärisch relevante Infrastruktur haben wir uns viel vorgenommen. Mit der Erleichterung der Regulatorik auf deutscher wie europäischer Ebene sind wir auf dem richtigen Weg – wenngleich noch nicht am Ziel.

Nun gilt es, auf Seiten der Beschaffungsverwaltungen vor allem die kurzfristigen Bedarfe beherzt zu bündeln. Auf Seiten der Industrie müssen die Kapazitäten mutig auf das daraus resultierende Niveau skaliert werden. Die Dynamik in unserer Wirtschaft, diesen Prozess aus allen möglichen anderen Branchen tatkräftig zu unterstützen, ist beachtlich. Nun gilt es, diese Dynamik in produktive, also strukturierte Bahnen zu lenken. Genau dazu wollen wir als Bundesverband der Deutschen Sicherheits- und Verteidigungsindustrie mit der von uns initiierten und vom Bundesverband für Materialwirtschaft, Einkauf und Logistik umgesetzten Matchmaking-Plattform einen Beitrag leisten.

Lassen Sie uns guten Mutes sein, dass uns dies gelingt – und wir dazu beitragen können, dass wir spätestens 2029 rundherum abschreckungs- und verteidigungsfähig aufgestellt sein werden.

Dr. Hans Christoph Atzpodien ist                                                                                Hauptgeschäftsführer des Bundesverbandes der Dt. Sicherheits- und Verteidigungsindustrie e.V. (BDSV), Berlin 

The London Lecture

Einen Tag nach seinem Vortrag beim Sicherheitsforum Deutschland im Belgischen Haus in Köln reiste der renommierte Völkerrechtler Professor Dr. Claus Kreß nach London, um an der London School of Economics and Political Science (LSE) einen Vortrag zum Thema „The Crime of War – From the Nuremberg Trial to Ukraine“ zu halten. Für alle, die in Köln nicht dabei sein konnten, bietet sich hiermit die Gelegenheit, an den Gedanken von Professor Kreß teilzuhaben.

Folgen Sie dafür folgendem Link zum Vortrag:

Das Recht auf Selbstverteidigung, bis die Bedrohung verlässlich ausgeräumt ist

Ein Kommentar von Dr. Klaus Olshausen

So hat Professor Herdegen die Ausgangslage für Israel im Oktober 2023 festgestellt.
Inzwischen sind zwei Jahre militärischer, ja kinetischer Kampf Israels gegen die weiter aktiven HAMAS-Terroristen im GAZA vergangen.
Warum ist der Krieg bisher nicht an ein Ende gekommen? Ein wesentlicher Grund liegt in den diametral entgegengesetzten politischen Zwecken der selbstermächtigten HAMAS-Terroristen und der demokratisch gewählten Regierung Israels. Die HAMAS erklärt als ihren wesentlichen politischen Zweck, den jüdischen Staat Israel im Heiligen Land zu beseitigen. Der Terrorangriff der HAMAS vom 7. Oktober erfolgte mit der Absicht, den israelischen Staat zu erschüttern und dies zu nutzen, um mit Verbündeten in der arabischen Welt und mit dem Iran diesem Ziel näher zu kommen.
Israel, der demokratische jüdische Staat zwischen Jordan und dem Mittelmeer, ist darauf ausgerichtet, alle Staaten, Organisationen und Milizen (als Terrorgruppen) dazu zu bringen, dieses Ziel der Vernichtung Israels aufzugeben. Der brutale Terrorangriff vom 7. Oktober 2023 führte zur israelischen Entschlossenheit, die HAMAS, die praktisch die Herrschaft über GAZA ausübte, zu zerschlagen, ja zu vernichten.
Auf beiden Seiten existieren also feindselige Absichten, die im Sinne von Clausewitz von sehr starken feindseligen Gefühlen, ja Leidenschaften bestimmt sind. Diese erste Wechselwirkung tendiert im Handeln zum Äußersten. Der Krieg der Terroristen und die darauf folgende Selbstverteidigung Israels haben jeweils das Ziel, „den Gegner zur Erfüllung unseres Willens“ zu zwingen. Da der Krieg „immer der Stoß zweier lebendiger Kräfte gegeneinander ist“, muss dies von beiden Seiten gedacht werden. Und so ergibt sich auch hier eine Wechselwirkung zum Äußersten. Jeder wird seine Anstrengungen nach der Widerstandskraft des anderen bemessen. Diese bestimmt sich im Wesentlichen aus den vorhandenen Mitteln und der Stärke der Willenskraft, die vor allem nach der Stärke des Motivs geschätzt werden kann. Da dies für beide Seiten gilt, liegt hier eine dritte Wechselwirkung zum Äußersten. Diese drei Elemente, die von unterschiedlichen Gegebenheiten bei den Terrorkräften und Israel ausgehen, muss man berücksichtigen, wenn Bundesgenossen der jeweiligen Seite bei der Durchsetzung der beiderseitigen Ziele auf eine Begrenzung des Äußersten einwirken wollen.
Die HAMAS kämpft nicht mit deutlich erkennbaren (Streit-)Kräften, sondern gewinnt ihre Wirkungsmacht durch Angriffe und Organisation in der Mitte der von ihr beherrschten Gesellschaft. Für ihre Wirkmacht wird die zivile Gesellschaft, über die sie herrscht, zur Abwehrwaffe. Das zielt darauf ab, jeden Angriff auf ihre Kämpfer, ihre Einrichtungen und ihre Mittel damit tendenziell und zunehmend massiv zu nutzen und zu erreichen, die Selbstverteidigung Israels bei vielen Regierungen und Gesellschaften auf dem Globus als völlig unverhältnismäßig und völkerrechtswidrig einzuordnen, ja zu verurteilen.
Israels Regierung weiß um die extrem symbiotische Art, in der sich die HAMAS mit all ihren Kräften und der Bevölkerung des GAZA verwoben hat, um sich so vor Angriffen nach dem humanitären Völkerrecht zu schützen, oder eben Angriffe auf sie mit dramatischen Folgen auch für die zivile Bevölkerung als extrem völkerrechtswidrig, ja inhuman zu brandmarken. Israel kämpft – anders als die USA damals gegen die Taliban-Regierung in Afghanistan – nicht gegen einen Staat, weil er Terroristen nicht der Gerechtigkeit übergeben hat, sondern gegen eine Terrororganisation, die die Macht über GAZA ausübt. Insofern handelt es sich nicht um eine Strafaktion, sondern um die Selbstverteidigung gegen Terroristen, die ähnlich wie der sogenannte Islamische Staat in Syrien und im Irak 2015 Herrschaft über GAZA ausüben. Das Zerschlagen der HAMAS als Kraft des Terrors gegen Israel und die Befreiung aller Geiseln nennt Israel als die politischen Zwecke ihres kinetischen Kampfes seit Oktober 2023. Die israelische Regierung muss schon länger erkennen, dass sie die Unterstützung auch im Kreis ihrer „Bundesgenossen“ und Partner für ihre bisherigen massiven Einsätze gegen die HAMAS und damit eben auch gegen die zivile Bevölkerung verliert. Deshalb ist sie nun bereit, den 20-Punkte-Plan Trumps zu akzeptieren und ihre kinetische Selbstverteidigung gegen den Terror zu beenden, wenn die beiden entscheidenden Punkte ihrer eigenen Zielsetzung nun in einem internationalen Prozess verfolgt und erreicht werden. Es ist klar, dass die Argumente des Hauptverbündeten Israels, von dem die entscheidende Hilfe für Israel abhängt, die israelische Regierung zur Zustimmung gedrängt, möglicherweise auch genötigt haben.
Wenn das so ist, müssen jetzt die bisherigen „Bundesgenossen“ der HAMAS, v. a. die arabischen Golfstaaten und die Türkei, Führungspersonen und Kämpfer der HAMAS klar machen, dass die „Palästinenser-Zukunft“ ohne sie gestaltet werden wird, sie ihre Waffen abgeben und ihre politische Macht im GAZA an andere übergeben müssen.
Noch ist unklar, ob das in beide Richtungen gelingen kann. Wenn die von jeweiligen Bundesgenossen und Partnern vorgetragenen und unterstützten Prozesse und Ziele wenigstens für eine Befriedung nicht greifen, ja scheitern, dann werden die Elemente zum Äußersten die Selbstverteidigung wieder bestimmen, bis die Bedrohung ausgeräumt ist.

Über den Autor: Generalleutnant a.D. Dr. Klaus Olshausen war von 2006 bis 2013 Präsident der Clausewitz-Gesellschaft. Zuvor war er Deutscher Militärischer Vertreter im Militärausschuss der NATO, bei der WEU und EU, HQ NATO, Brüssel. Dr. Olshausen gehört dem Fachbeirat des Sicherheitsforum Deutschland und ist Mitbegründer dieser Initiative. 

Deitelhoff zu Gast in Bonn

Vortrag „Deutschlands Rolle in der internationalen Politik“ am 6. November in Bonn

Am 6. November 2025 ist Prof. Dr. Nicole Deitelhoff zu Gast in Bonn. Die renommierte Politikwissenschaftlerin und geschäftsführende Direktorin des Leibniz-Instituts Hessische Stiftung Friedens- und Konfliktforschung (PRIF) wird in ihrem Vortrag die Frage nach Deutschlands Rolle in der internationalen Politik beleuchten – in einer Zeit tiefgreifender weltpolitischer Umbrüche.

Deitelhoff gilt als eine der profiliertesten Stimmen der deutschen Friedens- und Konfliktforschung. Sie ist Professorin für Internationale Beziehungen und Theorien globaler Ordnungen an der Goethe-Universität Frankfurt am Mainsowie Co-Sprecherin des Forschungszentrums „Normative Ordnungen“ und des Forschungsinstituts Gesellschaftlicher Zusammenhalt.

Im Mittelpunkt ihres Vortrags steht die Frage, wie Deutschland seine Verantwortung in einer zunehmend fragmentierten Weltordnung wahrnehmen kann – zwischen machtpolitischen Zwängen, normativen Ansprüchen und institutionellen Verpflichtungen. Sie diskutiert, welche Handlungsspielräume deutsche Außenpolitik heute noch hat und wie Legitimität, Glaubwürdigkeit und multilaterale Kooperation in einer Welt multipler Krisen gesichert werden können.

Der Vortrag bietet eine fundierte Analyse der außenpolitischen Selbstverortung Deutschlands und richtet sich an alle, die sich für internationale Politik, Völkerrecht und globale Ordnungspolitik interessieren.

Anmeldung unter https://forms.office.com/Pages/ResponsePage.aspx?id=O24oldzSxkyrT9KzuEGpfr2Im3MTgSVLjzDPRz2QREZUM0hCVDJIR09WMUFNUU9WWURYUk5aSVNGNS4u

Weltunordnung und Völkerrecht

Vortrag von Professor Claus Kreß am 6. Oktober 2025 im Belgischen Haus in Köln

Es war zweifellos eines der Highlights im Veranstaltungskalender des Sicherheitsforums Deutschland. Der Vortrag von Professor Dr. Claus Kreß, einem der renommiertesten Straf- und Völkerrechtler des Landes, setzte Maßstäbe.

Weltunordnung und Völkerrecht

Die Welt sei, so lautete der Tenor des Vortrags von Professor Dr. Claus Kreß, aus den Fugen geraten – politisch, militärisch und moralisch. In seinem Beitrag mit dem Titel „Weltunordnung und Völkerrecht“ zeichnete der renommierte Völkerrechtler ein eindringliches Bild der gegenwärtigen Lage der internationalen Ordnung und stellte die Frage, ob das Völkerrecht in Zeiten offener Aggression und wachsender Machtpolitik überhaupt noch Bestand haben könne.


Krisenanzeichen an der Wand

Gleich zu Beginn machte Kreß deutlich, dass die internationale Gemeinschaft an einer historischen Zäsur stand. Der anhaltende Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine sei für ihn nicht nur ein eklatanter Bruch des Gewaltverbots der UN-Charta gewesen, sondern auch ein Angriff auf die Idee einer auf Recht gegründeten Weltordnung. Das Völkerrecht, das nach dem Zweiten Weltkrieg geschaffen worden sei, um Krieg als Mittel der Politik zu ächten, werde durch diesen Angriff in seinem Kern erschüttert.

Doch Russland habe in dieser Haltung keine Ausnahme dargestellt. Auch die zweite Administration von Donald Trump in den Vereinigten Staaten habe eine zunehmende „Völkerrechtsferne“ erkennen lassen – eine Haltung, die internationale Institutionen geschwächt und das Prinzip der multilateralen Kooperation infrage gestellt habe. Wenn selbst die führende Macht der westlichen Welt das Recht zugunsten politischer Opportunität relativiere, verliere das gesamte System seine normative Grundlage.

Kreß wies zudem darauf hin, dass andere Staaten – Israel, China, die Türkei und Indien – ihre nationalen Interessen immer stärker über gemeinsame Regeln gestellt hätten. Sie hätten zwar unterschiedliche Motive verfolgt, doch das Ergebnis sei ähnlich gewesen: Die Geltung des Völkerrechts sei zunehmend selektiv anerkannt und damit schrittweise ausgehöhlt worden.


Was stand auf dem Spiel?

Im Kern, so führte Kreß aus, sei es um nichts weniger gegangen als um den Fortbestand der internationalen Rechtsgemeinschaft. Er unterschied dabei zwei Ebenen des Völkerrechts:

Zum einen das Völkerrecht als zwischenstaatliches Koordinationsrecht, das Konflikte begrenzen und Beziehungen zwischen souveränen Staaten ordnen solle. Dieses klassische System sei durch die Rückkehr der Machtpolitik bereits erheblich beschädigt worden.

Zum anderen das Völkerrecht als Recht der internationalen Gemeinschaft, das über bloße Koordination hinaus universelle Werte schützen sollte – Menschenrechte, das Verbot des Angriffskriegs, die individuelle Verantwortung für Kriegsverbrechen. Dieses Recht sei eine der größten zivilisatorischen Errungenschaften des 20. Jahrhunderts gewesen, geboren aus den Schrecken zweier Weltkriege. Wenn diese Prinzipien nicht mehr durchgesetzt würden, drohe eine Welt, in der Recht wieder zur Disposition der Mächtigen stehe.

Kreß formulierte es damals eindringlich: „Wenn das Recht schweigt, spricht die Gewalt – und sie spricht laut.“


„Überwintern“ und „Verteidigung“

Im dritten Teil seines Vortrags wandte sich Kreß den Handlungsperspektiven zu. Seine Diagnose war eindeutig: Das Völkerrecht stand unter Druck, durfte aber nicht aufgegeben werden. Er prägte dafür zwei Begriffe – „Überwintern“ und „Verteidigung“.

Mit „Überwintern“ meinte er das Bewahren der Idee des Rechts auch in einer Phase politischer Regression – institutionell, intellektuell und moralisch. Europa müsse, so Kreß, die Hüterrolle übernehmen und dafür sorgen, dass die Fundamente des Rechts nicht verloren gingen, selbst wenn sie vorübergehend an Wirksamkeit einbüßten.

„Verteidigung“ hingegen bedeutete für ihn aktives Handeln: die Weiterentwicklung des Völkerrechts angesichts neuer Herausforderungen – Cyberkrieg, Desinformation, hybride Aggressionen – und die Bereitschaft, Rechtsbrüche auch politisch zu sanktionieren. Europa müsse entschlossener, kohärenter und glaubwürdiger auftreten, um zu zeigen, dass Rechtsbindung keine Schwäche, sondern eine Form der Stärke sei.

Kreß schloss mit einem prägnanten Satz, der die Herausforderung auf den Punkt brachte:
„Das Völkerrecht allein wird die Welt nicht retten. Aber ohne Völkerrecht wird die Welt unregierbar.“


Fazit

Der Vortrag von Professor Dr. Claus Kreß war weit mehr als eine juristische Analyse – er war ein Weckruf. Zwischen Erosion und Erneuerung stand das Völkerrecht an einem Scheideweg. Es zu verteidigen hieß, die Idee einer internationalen Gemeinschaft zu bewahren, die sich nicht der Macht, sondern dem Recht verpflichtet wusste. Europa, so Kreß, trug dabei eine besondere Verantwortung: nicht als Zuschauer, sondern als Garant einer Ordnung, die auf Vernunft, Recht und Verantwortung gründete.


Fazit:
Der Vortrag von Professor Dr. Claus Kreß entwirft ein klares, eindringliches Panorama einer Welt im Umbruch. Zwischen Erosion und Erneuerung steht das Völkerrecht an einer Wegscheide – und mit ihm die Idee einer internationalen Gemeinschaft, die mehr sein will als ein Spielplatz der Mächte.

Hegseth und Trump und der Lackmustest für die USA: Wohin geht die Reise für die „Vorbild-Demokratie“?

Ein Kommentar von Politikwissenschaftler und Amerikaforscher Dr. Sascha Arnautović

Wie schlecht es um die innere Verfasstheit der einstigen Vorbild-Demokratie USA in der zweiten Amtszeit Trumps bestellt ist, zeigt ein überaus skurriles Ereignis, das sich am 30. September 2025 in Quantico im US-Bundesstaat Virginia zutrug und gleichzeitig ein absolutes Novum in der US-Militärgeschichte darstellt: In Absprache mit Amerikas Präsident Donald J. Trump hat der frühere „Secretary of Defense“ (= Verteidigungsminister) und heutige „Secretary of War“ (= Kriegsminister) Pete Hegseth dafür gesorgt, dass zahlreiche Generäle und Admirale für viel Geld und mit großem logistischem Aufwand von ihren Auslandseinsätzen in die Vereinigten Staaten zurückgeholt worden sind – und das nur, um dem verantwortlichen US-amerikanischen Ressortminister bei seiner vermeintlich bedeutsamen und wegweisenden Rede in der Heimat zuzuhören. Dieser strebt an, ein neues „Kriegerethos“ zu kultivieren – fern von jeder Art von „Wokeness“ und von angeblichen Zwängen zu „Political Correctness“ im US-Militär.
Zusätzlich wurde von Hegseth und Trump, der ebenfalls anwesend war, darauf hingewiesen, dass sich die US-Streitkräfte mit Blick auf die Zukunft auf „Krieg“ einstellen müssten – womit nicht etwa ein Krieg außerhalb der USA gemeint war, sondern vielmehr ein „Krieg im Inneren“. Die Strategie dahinter dürfte klar sein: Sowohl der amtierende US-Präsident als auch sein Verteidigungsminister gehen dazu über, weiter die Grenzen des Machbaren auszutesten, was konkret bedeutet, durch Drohgebärden und Einschüchterungsversuche eine Stimmung der Angst zu erzeugen. Letztlich geht es darum, zu testen, wie weit die Regierung Trump in dessen zweiter Präsidentschaft gehen kann und bis zu welchem Punkt Loyalität in der „U.S. Army“ und „U.S. Navy“ reicht.
So trifft es nun eben das US-Militär, dem eine neue Denkweise aufoktroyiert werden soll: Akzeptanz eines Umbaus nach Präsident Trumps Vorstellungen in Verbindung mit einer neuen fortschrittsfeindlichen Kultur – ohne den wünschenswerten Raum für Toleranz und Vielfalt – sowie mit der bewussten Ausgrenzung von Frauen im Kampfeinsatz. Gleichzeitig soll ein „Krieg von innen“ in Großstädten der USA geführt werden, die im Weißen Haus in Ungnade gefallen sind, weil deren Führungspersonal, welches interessanterweise der Demokratischen Partei zuzuordnen ist, es gewagt hat, sich Trumps erklärtem Willen zu widersetzen.
Das dabei verwendete trumpsche Narrativ lautet wie folgt: Radikale linke Demokraten hätten US-Städte wie San Francisco, Los Angeles, Chicago und New York zu gemeingefährlichen Orten gemacht, weswegen seine Regierung auch nicht den Einsatz von US-Militär im Inland scheue. Spätestens jetzt dürfte deutlich geworden sein, dass die Demokratie in den USA den Kipppunkt erreicht hat.

Einmal mehr zeigt dieses Agieren der Trump-II-Regierung deren Entschlossenheit und Entschiedenheit, einen umfassenden Staatsumbau in die Wege zu leiten und die Aushöhlung der US-Demokratie schrittweise herbeizuführen. Dahinter steht die bewusste Loslösung von neuen gesellschaftlichen Entwicklungen in den Vereinigten Staaten, die sich von dem moralischen Kompass der sogenannten MAGA-Bewegung (im Sinne von „Make America Great Again“) und anderer erzkonservativer Strömungen grundlegend unterscheiden. Die besagte Bewegung will ihren innerstaatlichen „Kulturkampf“ in den nächsten Jahren entscheidend voranbringen.
Dem kritischen Beobachter dürfte nicht entgangen sein, wie selbstbewusst US-Präsident Trump dabei vorgeht und welcher fadenscheinigen Argumente er sich bedient, bloß um das Militär für seine Zwecke zu instrumentalisieren. So rechtfertigt er die auf sein Geheiß eingeleiteten Maßnahmen mit den gewaltsamen Protesten auf Amerikas Straßen, die insgesamt doch recht überschaubar geblieben sind, und mit der vermeintlich steigenden Kriminalitätsrate. Wie nicht anders zu erwarten, sind davon interessanterweise demokratisch regierte US-Bundesstaaten unter Einschluss der US-Hauptstadt Washington betroffen.
Gerade in dieser schwierigen Situation zeigt sich die beklagenswerte Schwäche der Demokratischen Partei gegenüber der Republikanischen Partei. Die Demokraten scheinen ihre Schockstarre seit der verlorenen US-Wahl 2024 immer noch nicht überwunden zu haben. Denn eigentlich wäre es in dieser kritischen Phase angezeigt, dass sowohl die Parteiführung als auch die Mitglieder der Demokratischen Partei endlich aktiv werden, um den von Donald Trump bewusst konstruierten „Feind im Inneren“ zu enttarnen und als dasjenige zu entlarven, was eigentlich dahintersteckt – nämlich die bisherige Demokratie in den USA durch eine Autokratie zu ersetzen, in der Trump dann schalten und walten kann, wie es ihm beliebt.

Angesichts dieses schwerwiegenden Befundes wäre es umso wichtiger, dass die neue Bundesregierung unter Kanzler Friedrich Merz ihre Verantwortung wahrnimmt und ihre bestehenden Kontakte in den USA zum demokratischen Lager ganz bewusst dafür nutzt, um von außen das Notwendige zu veranlassen, damit die wahren Feinde der amerikanischen Demokratie nicht offen, sondern eher verdeckt bekämpft werden können. Diese Maßnahme ist alternativlos, will man nicht ernsthaft riskieren, dass die Vereinigten Staaten in die von Trump geforderte Richtung marschieren, die am Ende eines solchen Prozesses ein finsteres und rückwärtsgewandtes Zeitalter zutage fördern würde.
Dafür steht mittlerweile zu viel auf dem Spiel für die Zukunft der Demokratie, die längst kein Selbstläufer mehr ist. Fest steht: Unter Donald Trump und seinen ideologisch und demokratisch zweifelhaften Gefolgsleuten in seiner aktuellen Regierung ist kein „Goldenes Zeitalter“, wie von ihm selbst im Januar 2025 bei seiner Amtsantrittsrede in Aussicht gestellt worden ist, zu erwarten, sondern im Gegenteil eher eine düstere Zukunft bzw. eine Dystopie.
Kurzum: Es steht viel auf dem Spiel für die westliche Welt, weswegen uns die Zukunft Amerikas nicht gleichgültig sein kann. Es geht schließlich um das große Ganze, was wir überzeugte Demokraten im Westen im Auge behalten sollten und was es unbedingt, koste es, was es wolle, zu verteidigen gilt.

Dr. phil. Sascha Arnautović ist Politikwissenschaftler mit den fachlichen Schwerpunkten sozialwissenschaftliche USA-Forschung sowie Außen- und Sicherheitspolitik. Außerdem ist er selbstständiger Unternehmer, freier Referent und externer Lehrbeauftragter an der Universität der Bundeswehr München. Seit März 2006 leitet er in seiner Funktion als Vorsitzender und Geschäftsführer das Kölner Forum für Internationale Beziehungen und Sicherheitspolitik (kurz: KFIBS) – ein eingetragener und gemeinnütziger Verein mit Sitz in Brühl (Rheinland), der Nachwuchskräfte der Geistes- und Sozialwissenschaften unterstützt und fördert. Darüber hinaus leitet er – ebenfalls ehrenamtlich – seit August 2020 die Sektion Köln/Rhein-Erft-Kreis/Euskirchen der Gesellschaft für Sicherheitspolitik e. V. (GSP), die dem Landesbereich III/NRW zugeordnet ist.