Rüstung als Rückgrat unserer Abschreckungsfähigkeit

Rückblick und Ausblick vor Beginn des Jahres 2025 – Plädoyer für „Resilienzwirtschaft“

Rüstung ist Regierungsgeschäft; also beginnt alles mit dem Haushalt. Die Gewährung eines Sondervermögens von 100 Mrd. € für die Bundeswehr im Jahr 2022 war verdienstvoll, eigentlich aber überfällig, weil nur mit diesem Sondervermögen die in der Bundeswehr-Planung unerfüllten Projektwünsche der Vorjahre nachgeholt werden konnten. Gleichzeitig hätte aber auch das reguläre Budget des Bundesverteidigungs-ministeriums weiter angehoben werden müssen, da steigende Fixkosten einen immer höheren Anteil des Budgets konsumieren. Da dies nicht geschah, fand im Ministerium ein mühsames Hin- und Herschieben von Titeln zwischen Sondervermögen und regulärem Haushalt statt. Hinzu kamen ungeplante Verteuerungen durch Zinsen und Inflationseffekte. Nach dem für die Beschaffung so gut wie verlorenen „Lamprecht-Jahr“ im Verteidigungsministerium kamen Beauftragungen an die Industrie erst mit der Amtsübernahme durch Boris Pistorius als Verteidigungsminister ab Januar 2023 richtig in Gang. Er war es auch, der für die Haushaltsjahre 2024 und 2025 Aufwüchse von 10 bzw. 6 Mrd. € im regulären Haushalt seines Ministeriums forderte, die ihm aber vom seinerzeitigen Bundesfinanzminister und den übrigen Kabinettskollegen demonstrativ verweigert wurden. So setzte sich der Status der Mangelverwaltung in den Haushalts- und Rüstungsabteilungen des Ministerium weiter fort, immer auch mit dem Gedanken, dass zulaufendes neues Gerät die Fixkosten weiter hochtreibt, neben den Effekten von Sold- und Gehaltserhöhungen. Alles wurde so zurechtgelegt, dass die gegenüber der NATO seit Langem versprochenen Verteidigungsausgaben in Höhe von 2 % des deutschen Bruttoinlandsproduktes in den Jahren 2024 und 2025 so gerade eben eingehalten werden würden, immer mit dem sparsamen regulären Budget plus einer Scheibe aus dem Sondervermögen, aber auch unter Einrechnung aller möglichen aus NATO-Perspektive anrechenbaren Posten, die zur Ausrüstung der Bundeswehr nichts beizutragen vermögen. 

Entsprechend war es im Sommer 2024 bei der Haushaltsaufstellung für 2025 längst absehbar, dass die für die nächsten Jahre in der Mittelfristigen Finanzplanung eingestellten Mittel von jeweils 53,5 Mrd. € im regulären Budget bis 2027 und 80 Mrd. € für 2028 weder zur Deckung der realen Ausrüstungsbedarfe der Bundeswehr noch zur Erreichung des NATO-2 %-Ziels über 2026 hinaus reichen würden. In den letzten Wochen wurde diese Mangellage nochmals dadurch verschärft, dass General Christian Badia, Deputy Supreme Allied Commander Transformation in Norfolk, Virginia, und damit einer der beiden derzeit höchsten deutschen NATO-Generale, in den deutschen Medien wiederholt darauf hinwies, dass aufgrund gestiegener, von der Bundesregierung zugesagter NATO-Anforderungen die Verteidigungsausgaben in den nächsten Jahren auch bei uns eher in Richtung von 3 % des Bruttoinlandsprodukts ansteigen müssten, was einem Wert von rd. 110 bis 120 Mrd. € entspricht. Vor diesem Hintergrund hatten die Präsidenten unseres Verbandes, unseres Schwesterverbandes für Luft- und Raumfahrt (BDLI), des Bundeswehr- und des Reservistenverbandes, der Dt. Gesellschaft für Sicherheitspolitik und der den Teilstreitkräften nahestehenden Förderorganisationen im Juni 2024 eine gemeinsame Erklärung veröffentlicht, in der auf die zusätzlichen Haushaltsbedarfe der Bundeswehr bis 2028 in Höhe von nochmals mindestens 100 Mrd. € hingewiesen wurde. Auch wenn dies angesichts der realen Entwicklung ein eher bescheidener Wert war, verhallte dieser Aufruf in der Öffentlichkeit ungehört, weil – außer dem Verteidigungsminister – niemand in der Bundesregierung – weder der Kanzler noch der Finanzminister – bereit war, dieser Notwendigkeit eine Stimme zu geben. Im Gegenteil: Von den Spitzen der „Ampel“ wurde das Thema einhellig auf den nächsten Sommer 2025 verschoben, um es hier – so das politische Kalkül – im geplanten Wahlkampf der oppositionellen CDU/CSU zu überlassen, den Bürgerinnen und Bürgern die damit einhergehenden weitern Opfer zu erklären. Man kann dieses Verhalten nur mit einem Wort charakterisieren: Unverantwortlich!

Denn nun kommt es mit Blick auf das Jahr 2025 und die vorgezogene Bundestagswahl viel schlimmer: In Wahrheit müssen wir nicht nur über gestiegene Haushaltsbedarfe für die Bundeswehr in Höhe von mittlerweile eher 150 Mrd. € bis zum Jahr 2029 reden, sondern auch über vermutlich ähnlich hohe Zusatzbedarfe im Bereich der sog. „Gesamtverteidigung“, also der Herstellung zivilgesellschaftlicher Resilienz. Wohlgemerkt: Die NATO-Verantwortlichen, der Bundesverteidigungsminister, der Generalinspekteur der Bundeswehr und unlängst auch die Chefs der drei deutschen Nachrichtendienste – Verfassungsschutz, BND und MAD – wiesen immer wieder darauf hin, dass die Russische Föderation eine atemberaubende Rüstungswirtschaft in Gang gesetzt hat, deren Output in drei Monaten etwa der Gesamtproduktion Europas in einem Jahr entspricht. Dementsprechend – so die Aussagen der genannten Personen – müsse dringend davon ausgegangen werden, dass sich ein aggressiv aufgestelltes Russland spätestens 2029 auch gegen die NATO wenden könnte. Hinzu komme die zu erwartende Einstellung der am 20. Januar 2025 ins Amt kommenden Trump-Administration in den USA. Umso mehr sei es also erforderlich, dass der europäische Teil der NATO seine Hausaufgaben zur vollständigen Abschreckungsfähigkeit mache und wir auch unsere zivilgesellschaftliche Resilienz entschieden hochfahren würden, damit hier nicht ein angesichts ständiger hybrider Angriffe schon jetzt erkennbare Lücke ein Gesamt-Sicherheitsrisiko darstelle. Mehr als diese Mahnungen kann man sich eigentlich nicht vorstellen, um aufgerüttelt zu werden. Verteidigungsminister Pistorius hatte es ja ab Oktober 2023 auch begrifflich mit seinem Aufruf versucht, Deutschland müsse „kriegstüchtig“ werden. Auch hier hatten im Kanzler und übrige Bundesregierung die Unterstützung verweigert.

Damit wendet sich der Blick des kommenden Jahres auch in Richtung Bundeswehr-Beschaffung und in Richtung Industrie: Wenn denn die nächste Bundesregierung der Bundeswehr endlich die Mittel bewilligen sollte, die sie braucht, können diese Mittel dann auch ausgegeben und von der Industrie in zeitgerecht zur Verfügung stehende Ausrüstung umgesetzt werden? Die Antwort auf diese Frage ist ein klares „Ja“, wenn die Rahmenbedingungen dafür hergestellt werden. Bei der Bundeswehr-Beschaffung – in der Abteilung Rüstung des Bundesverteidigungsministeriums und beim Bundesamt für Ausrüstung, Nutzung und Information der Bundeswehr (kurz: BAAINBw) in Koblenz – hat sich in den zurückliegenden Jahren schon eine Menge in Richtung eines höheren Durchsatzes und einer massiven Beschleunigung vor allem von Großprojekten bewegt. Da alle Rüstungsvorhaben, deren Volumen größer als 25 Mio. € ist, einzeln vom Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages genehmigt werden müssen, liegt das „Bottleneck“ derzeit nicht bei der Anzahl der für solche Genehmigungsanträge vorbereiteten Vorlagen, sondern vielmehr bei der Sitzungsfolge und der haushaltspolitisch motivierten Genehmigungsbereitschaft des Bundestags-Haushaltsausschusses kurz vor dem Ende der Legislaturperiode. 

Wie die bereits massiven Kapazitätssteigerungen zeigen, die die deutsche Sicherheits- und Verteidigungsindustrie bereits in den letzten zweieinhalb Jahren auch auf eigenes Risiko umgesetzt hat, fehlt es hier nicht am guten Willen. Doch braucht die Industrie für den vor ihr stehenden nächsten Upscaling-Schub noch bessere Rahmenbedingungen, um den zuvor geschilderten Herausforderungen zeitgerecht entsprechen zu können. Wenn diese Rahmenbedingungen nach der Neubildung der Bundesregierung in 2025 schnell hergestellt werden, ist sie aber insgesamt sehr zuversichtlich, ihre Leistungen zeitgerecht erbringen zu können. Worum geht es bei den genannten Rahmenbedingungen? Es geht um ein Programm für eine nationale „Resilienzwirtschaft“ (um nicht den in Frankreich gängigen, bei uns aber deplatziert wirkenden Begriff „Kriegswirtschaft“ zu benutzen), das vornehmlich die folgende Element umfassen muss:

Die Herstellung gesamtgesellschaftlicher Resilienz steht und fällt mit der Bereitschaft von Regierung, Parlamenten und Bevölkerung, hierfür die unvermeidlichen finanziellen Opfer zu bringen. Die Politik muss den Bürgerinnen und Bürgern über die international äußerst angespannte sicherheitspolitische Lage „reinen Wein“ einschenken und die finanziellen Opfer, die daraus erwachsen, klar ansprechen. Neben den schon angesprochenen Bedarfen der Bundeswehr geht es auch um die Herstellung „kriegstüchtiger“ Infrastruktur und deren Sicherung gegen mögliche Angriffe (vornehmlich aus den Dimensionen Cyber, Luft und See) sowie die Schaffung von Einrichtungen für einen umfassenden Zivilschutz wird sicherlich nochmals erhebliche Haushaltsmittel in Anspruch nehmen. Für die Industrie muss nicht nur eine mehrjährige Planbarkeit in finanzieller Hinsicht gegeben sein, sondern auch mit einer Abstimmung der inhaltlichen Beschaffungsabsichten zwischen Bundeswehr und Industrie einhergehen. Es muss möglichst genau und möglichst langfristig miteinander festlegt werden, was man voneinander erwartet. Dabei muss ein klarer Vorrang für nationale Beschaffungen definiert und mittels entsprechenden Umgangs mit § 107 GWB in Verbindung mit Art. 346 AEUV auch umgesetzt werden. 

Ein weiteres Element eines ganzheitlichen „resilienzwirtschaftlichen“ Ansatzes bildet die „Versöhnung“ von Sicherheit und Militär einerseits sowie unseren Nachhaltigkeits- und Klimaschutzzielen andererseits. Sicherheit und Nachhaltigkeit sind in Wirklichkeit keine gesellschaftspolitischen Gegensätze. Nachhaltigkeit setzt Sicherheit voraus. Nur bei Abwesenheit von Krieg lassen sich unsere Lebensgrundlagen in Bezug auf Umwelt und Menschenwürde für uns und für unsere Nachwelt bewahren. Dieser Logik muss auf allen Ebenen gefolgt werden. Beispielsweise darf es nicht sein, dass die EU mit ihrer „REACH“-Verordnung (REACH = „Restriction, Evaluation and Assessment of Chemicals“) die Anwendung auch solcher Stoffe verbietet, ohne die sich bestimmte Hochtechnologie-Rüstungsgüter in der EU nicht mehr herstellen lassen. Das Gegenargument, die jeweiligen Verordnungen ließen ja Ausnahmen für militärische Anwendungen zu, zieht nur sehr bedingt, weil die Hersteller dieser Stoffe von militärischen Produkten alleine nicht existieren können und daher ihre Produktion in der Regel einfach schließen werden. Auch müssen wir uns eingestehen, dass militärisches Gerät mit klimaneutralen Treibstoffen oder Antrieben seinen militärischen Zweck in der Regel nicht erfüllen kann. Hier ist es mit einer schlichten Ausnahme für militärische Produkte ebenfalls nicht getan. Vielmehr müssen die gesamten Bevorratungs- und Logistikketten für das Militär vorgehalten werden, und zwar nicht nur für unsere eigenen Streitkräfte, sondern für alle, die im Ernstfall über die Drehscheibe Deutschland in das jeweilige Einsatzgebiet verbracht und dort versorgt werden müssen. 

Ein weiteres Erfordernis liegt darin, die umweltbezogenen Standards bei der Genehmigung neuer, für unsere Resilienz wichtiger Infrastrukturen, Anlagen und Herstellungsstätten –unter anderem für Rüstungsgüter – so zu gestalten, dass daraus keine Sicherheitsrisiken entstehen. Zwar dürfen Immissionsschutz- und andere Umweltschutzaspekte auch beim Bau neuer Rüstungsfabriken nicht aus dem Blick geraten; doch ist die öffentliche Auslegung von Bauunterlagen und Betriebsbeschreibungen ebenso wenig mit einer Resilienzwirtschaft kompatibel wie die öffentliche Behandlung von Einwendungen mit anschließender Klagemöglichkeit bei aufschiebendem vorläufigem Rechtsschutz. Es sind also vor allem Geheimhaltungs- und Beschleunigungsaspekte, die bei Bauvorhaben – etwa zur Rüstungsproduktion – unter Resilienzgesichtspunkten neu betrachtet und geregelt werden müssen. Mit Blick auf den maßgeblichen Faktor Zeit bedarf es zur Resilienz eines ganzen Bündels gesetzlicher Sonderregelungen, vergleichbar mit denen, die unter dem Eindruck der drohenden Gasmangellage im Jahr 2022 in kürzester Zeit durch das Gesetz zur Beschleunigung des Einsatzes verflüssigten Erdgases (LNG-Beschleunigungsgesetz) geschaffen wurden. 

Fragen der Rekrutierung qualifizierten Personals für den Kapazitätshochlauf der Sicherheits- und Verteidigungsindustrie sind ebenfalls ein Thema, selbst wenn bisher keine allzu gravierenden Engpässe bekannt sind. Umso mehr müsste im Rahmen einer vorausschauenden Resilienzwirtschaft dafür gesorgt werden, dass zwischen dem Abbau von Arbeitskräften in anderen ähnlich qualifizierten Bereichen (s. das Beispiel Automobilindustrie) und dem Hochlauf im Bereich der Sicherheits- und Vereidigungsindustrie ein konzertierter Ansatz praktiziert wird. Die Gelegenheit dazu wäre gerade jetzt mehr als günstig. Hierzu bedarf es unter anderem einer beschleunigten Umwidmung von Anlagen, aber auch der schnellen Gewährung von Sicherheitsermächtigungen für die in den Rüstungsbereich überwechselnden Beschäftigten. Überhaupt besteht derzeit ein kritischer Bottleneck bei der zu langsamen Erteilung solcher Sicherheits- und Geheimschutz-Ermächtigungen. 

Ferner bedarf es staatlicher Maßnahmen zur Verringerung von Abhängigkeiten bei den für die Verteidigungswirtschaft kritischen Rohstoffen und Vormaterialien geht. Soeben hat die Volksrepublik China für die von ihr mit über 80 %-igen Weltmarktanteilen dominierten Rohstoffe Gallium, Germanium, Grafit und Antimon Exportbeschränkungen gegen die USA verhängt. Dies muss uns als Warnung vor kritischen Abhängigkeiten dienen, die sich im Bereich Rüstung vor allem dadurch reduzieren lassen, dass die Bundesregierung mit zusätzlichen Finanzmitteln und entsprechenden technischen Vorgaben den Weg zu alternativen Bezugsquellen weist.

Angesichts einer Bedrohungslage, die im sog. „Ernstfall“ nicht alleine durch einen militärischen Angriff auf NATO-Territorium, sondern durch die Gesamtpalette hybrider Angriffsszenarien gekennzeichnet sein würde, entscheidet jeweils das schwächste angreifbare Glied der Sicherheitskette über die Gesamt-Resilienz des Systems. Es muss daher das Ziel sein, alle erkannten Schwachpunkte in ihrer Resilienz zu stärken, weil ansonsten die Stärkung aller übrigen Bereiche keinen Sinn hätte. Hier ist vor allem auf den geplanten „Operationsplan Deutschland“ zu setzen. Auf jeden Fall ist anzuraten, mit der Bevölkerung über entsprechende Szenarien zu kommunizieren, so wie es beispielsweise in Schweden und Finnland geschieht, um auf diese Weise für den Ernstfall ein geordnetes Verhalten bestmöglich sicherzustellen. Auch dies gehört zur Abschreckungsfähigkeit. 

Per Anfang Dezember 2024 hat die bisherige Bundesregierung mit der Erarbeitung einer aus der „Nationalen Sicherheitsstrategie“ abgeleiteten „Nationalen Sicherheits- und Verteidigungsindustriestrategie“ wesentliche Zielsetzungen für industriell relevante Rahmensetzungen abstimmen können. Sie bewegen sich aber derzeit im Wesentlichen noch auf dem Level einer qualifizierten Stoffsammlung. Angesichts der beschriebenen geopolitischen Gefahren bedarf es nun von Seiten der kommenden Bundesregierung einer noch entschlosseneren Umsetzung des Programms für eine „Resilienzwirtschaft“!

Dr. Hans Christoph Atzpodien                                                                                      
Hauptgeschäftsführer des Bundesverbandes der Dt. Sicherheits- und Verteidigungs-industrie e.V. (BDSV), Berlin                                                                                         
Vorstandsvorsitzender des Rotary Gemeindienst e.V. (RDG), Düsseldorf          
Mitglied im RC Essen-Süd

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